Menschenhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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==5 Maßnahmen gegen Menschenhandel==
==5 Maßnahmen gegen Menschenhandel==
===5.1 Repressive und präventive Maßnahmen===
===5.1 Repressive und präventive Maßnahmen===
Auch wenn in den internationalen Abkommen regelmäßig auf Präventionsmaßnahmen ver-wiesen wird, wird repressiven Maßnahmen gewöhnlich der Vorzug gegeben. Zu diesen Maß-nahmen zählen u.a. eine schärfere Gangart in der Strafverfolgung: mehr Kontroll- und Über-wachungsmaßnahmen, Verbesserung Methoden, Großoffensiven mit internationaler Koopera-tion. Hinzu kommen staatliche Zeugenschutzprogramme für einstige Mitglieder krimineller Organisationen, der Einsatz von Undercover-Agenten, Einbindung nachrichtendienstlicher Erkenntnismethoden und die Einführung neuer Straftatbestände.  
Auch wenn in den internationalen Abkommen regelmäßig auf Präventionsmaßnahmen verwiesen wird, wird repressiven Maßnahmen gewöhnlich der Vorzug gegeben. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. eine schärfere Gangart in der Strafverfolgung: mehr Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, Verbesserung Methoden, Großoffensiven mit internationaler Kooperation. Hinzu kommen staatliche Zeugenschutzprogramme für einstige Mitglieder krimineller Organisationen, der Einsatz von Undercover-Agenten, Einbindung nachrichtendienstlicher Erkenntnismethoden und die Einführung neuer Straftatbestände.  
Im Unterschied zu repressiven Maßnahmen sind präventive Maßnahmen nachhaltig. Ihre Er-gebnisse sind aber für gewöhnlich nicht sofort sichtbar. Repressive Maßnahmen führen zu sofort sichtbaren Erfolgen. Sie behandeln aber nur die Symptome und nicht die Ursachen. Repressive und präventive Maßnahmen sollten parallel eingesetzt werden.  
Im Unterschied zu repressiven Maßnahmen sind präventive Maßnahmen nachhaltig. Ihre Ergebnisse sind aber für gewöhnlich nicht sofort sichtbar. Repressive Maßnahmen führen zu sofort sichtbaren Erfolgen. Sie behandeln aber nur die Symptome und nicht die Ursachen. Repressive und präventive Maßnahmen sollten parallel eingesetzt werden.
 
===5.2 Opferzeugen===
===5.2 Opferzeugen===
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Es gibt generelle wenige Anzeigen von Opfern. Des-halb sind Ermittlungsmaßnahmen besonders wichtig.  Für ihren Erfolg sind Opferzeugen entscheidend. Problematisch ist hier jedoch, dass zwar mit einer aufenthaltsrechtlichen Dul-dung der Aussagewille steigt, doch der Wille zur Aussage als Voraussetzung für die Duldung gilt.  Annette Louise Herz empfiehlt, bei Menschenhandelsverfahren frühzeitig mit Fachbe-ratungsstellen für Opfer zusammenzuarbeiten. Auch sollte den Opfern ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. So könne die Aussagebereitschaft der Opferzeugen positiv beeinflusst werden. Trotz einer gewöhnlich offiziell geregelten Kooperation von Dienststellen und Fach-beratungsstellen werde nicht immer zu den Fachberatungsstellen Kontakt aufgenommen. Eine Erklärung hierfür sei, so Herz, die begrenzten Kapazitäten der Fachberatungsstellen sowie fehlendes Engagement der Sachbearbeiter. Gewöhnlich werde der Rechtsbeistand erst nach dem Einschalten der Fachberatungsstelle hinzugezogen.  In Hamburg ist die nicht-staatliche Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. tätig.  
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Es gibt generelle wenige Anzeigen von Opfern. Des-halb sind Ermittlungsmaßnahmen besonders wichtig.  Für ihren Erfolg sind Opferzeugen entscheidend. Problematisch ist hier jedoch, dass zwar mit einer aufenthaltsrechtlichen Dul-dung der Aussagewille steigt, doch der Wille zur Aussage als Voraussetzung für die Duldung gilt.  Annette Louise Herz empfiehlt, bei Menschenhandelsverfahren frühzeitig mit Fachbe-ratungsstellen für Opfer zusammenzuarbeiten. Auch sollte den Opfern ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. So könne die Aussagebereitschaft der Opferzeugen positiv beeinflusst werden. Trotz einer gewöhnlich offiziell geregelten Kooperation von Dienststellen und Fach-beratungsstellen werde nicht immer zu den Fachberatungsstellen Kontakt aufgenommen. Eine Erklärung hierfür sei, so Herz, die begrenzten Kapazitäten der Fachberatungsstellen sowie fehlendes Engagement der Sachbearbeiter. Gewöhnlich werde der Rechtsbeistand erst nach dem Einschalten der Fachberatungsstelle hinzugezogen.  In Hamburg ist die nicht-staatliche Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. tätig.