Die Meinungsfreiheit ist das Recht auf die unbehinderte Äußerung der eigenen Ansichten über alles und jedes - und insbesondere über politische und gesellschaftliche Fragen. Mit der Meinungsfreiheit unvereinbar ist die Zensur von Büchern oder Zeitschriften, von Internetbeiträgen oder anderen Meinungsäußerungen in Schrift, Wort oder Bild. Mit der Meinungsfreiheit unvereinbar sind auch Einschränkungen der Informationsfreiheit (Meinungsbildung ist eine Voraussetzung der Meinungsäußerung) und der Demonstrationsfreiheit (als kollektiver Form der öffentlichen Meinungsäußerung). Wenn in einer Gesellschaft nicht alle Mitglieder ihre Meinung frei bilden und öffentlich äußern dürfen, dann ist die Gesellschaft keine freie Gesellschaft. Und kein Individuum ist frei, wenn es seine Meinung nicht frei bilden und äußern darf.

Meinungsfreiheit ist in den Menschenrechtskonventionen als Menschenrecht anerkannt und in Deutschland auch als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Im einzelnen gibt es aber weltweit und in jeder Gesellschaft unterschiedliche Ansichten über den Inhalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit. In vielen Staaten wird insbesondere keine Kritik an der Regierung oder an den gesellschaftlichen Verhältnissen geduldet. Kritiker (Dissidenten) werden häufig strafrechtlich verfolgt (prisoners of conscience).

Kriminologisch relevant ist die Meinungsfreiheit wegen der Straftaten, die im Kontext der Äußerung oder Unterdrückung von Meinungen begangen werden. Solche Straftaten gibt es in allen Gesellschaften, weil es überall Konflikte um den Inhalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit gibt - und weil diese Konflikte typischerweise auch von Konflikten um die Grenze zwischen dem strafrechtlich Verbotenen und dem strafrechtlich Erlaubten begleitet werden.

Umstritten sind typischerweise die Grenzen zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und der persönlichen Ehre (Beleidigung), bzw. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Androhung von Straftaten), bzw. der Achtung vor den Symbolen und der Sicherheit des Staates (Staatsschutzdelikte) auf der anderen Seite.

Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit sind oft Ausdruck von Konflikten um das Selbstverständnis eines Staates und um den Status gesellschaftlicher Gruppen. Solche Konflikte erregen oft große öffentliche Aufmerksamkeit, bzw. Skandale. Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit kennen die Rollen der autoritären Regierung, des Zensors, des anstößigen Tabuverletzers, des Psychopathen, des Geächteten und in seiner bürgerlichen Existenz Vernichteten, aber auch des Helden mit Zivilcourage und des für seine Meinung inhaftierten oder getöteten Märtyrers.

Geschichte

"Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird, lässt isch die bessere nicht herausfinden" (Herodot, 485-425 v. Chr.)


Einschränkungen der Meinungsfreiheit

In China

In China wird das Internet in großem Maßstab kontrolliert. Es gibt eine automatische Überwachungstechnik namens "Great Chinese Firewall". Unerwünschte Internetseiten (von Menschenrechtsorganisationen, Exiltibetern, ausländischen Medien oder der Falun-Gong-Gemeinde) werden immer wieder geblockt:

"Auch westliche Suchmaschinen müssen in ihrem chinesischen Angebot bestimmte Seiten unterdrücken, um den Marktzugang nicht zu verlieren. Angeblich sind mittlerweile etwa 30 000 Internet-Polizisten im Einsatz, die Blogs und Diskussionsforen überwachen, unliebsame Beiträge sperren, aber auch selbst parteifreundliche Kommentare schreiben. Zudem wird der gesamte E-Mail-Verkehr elektronisch gefiltert. Findet die Überwachungssoftware verdächtige Begriffe, wird ein Zensor eingeschaltet. Ihm bleibt ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung. Manche Mails verschwinden spurlos; andere bleiben ganz und gar nicht folgenlos. Denn Internetunternehmen geben den Behörden auch sensible Informationen heraus. Mehrfach wurden auf diese Weise identizifizierte Dissidenten zu hohen Haftstrafen verurteilt" (FAZ 01.08.08: 4).

Schon wer in China Demonstrationen auch nur anmelden möchte, riskiert Lagerhaft. Im August 2008 wurden die 79 Jahre alte Wu Dia-nyuan und die 77 Jahre alte Wang Xiu-ying in Peking wegen 'Störung der öffentlichen Ordnung' ohne Gerichtsverhandlung zu einem Jahr Administrativhaft in einem Lager verurteilt: "Die beiden Frauen wollten in einer der eigens für die Zeit der Olympischen Spiele eingerichteten 'Demonstrations-Zonen' in Pekinger Parks dagegen protestieren, dass sie ohne Entschädigung aus ihren Häusern vertrieben wurden, als die Stadt diese zum Abriss freigab. Sie hatten fünf Anträge eingereicht (...) Die chinesischen Behörden haben bisher keine Demonstration für die Zeit der Spiele genehmigt, nachdem sie eigens für diesen Zweck drei Parks bestimmt hatten. Es wurden mindestens zwei Chinesen festgenommen, die eine Demonstration beantragt hatten. Insgesamt sind bisher bei der Polizei 77 Anträge auf Demonstrationen in den Parks eingegangen, 74 Antragsteller hätten die Anträge aber selbst zurückgezogen, meldeten die Behörden" (FAZ 21.08.08; "Lagerhaft für zwei Rentnerinnen").

In Ruanda

Seit der Beendigung des Völkermords (1994) herrscht ein autoritäres Regime in Ruanda. Die Regierung selbst entscheidet übe die Zulassung von politischen Parteien, so dass es keine wirkliche Opposition gibt (eine Oppositionspartei der Exilruander - die "Vereinten Demokratischen Kräfte", FDU, existiert in Brüssel). Wirtschaftlich hat sich Ruanda in den Jahren 1994-2008 unter Präsident Kagame gut entwickelt, "Meinungsfreiheit aber gibt es nicht" (FAZ 19.09.08: 6; "Kagames Partei siegt in Ruanda").


In Deutschland

In Deutschland entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche Seiten Suchmaschinenbetreiber unterdrücken müssen. Insofern ermöglicht das Internet in Deutschland keine unbegrenzte Meinungs- und Informationsfreiheit. In der Praxis soll es sich bei den unterdrückten Seiten meist um politisch extreme oder um (kinder-) pornographische Seiten handeln.

  • Vergleich Deutschland - USA

Viele Äußerungen, die in Deutschland als Volksverhetzung (NS-Propaganda, Gewaltverherrlichung) strafbar sind, sind in den USA unbestrittener Teil der Meinungsfreiheit. Insbesondere aus Gründen der NS-Vergangenheit geht die Meinungsfreiheit in Deutschland gesetzlich und auch de facto weniger weit als in den USA ("free speech"): "In Deutschland sind die Grenzen des rechtlich Erlaubten und des sozialmoralisch Erträglichen enger gezogen als in Amerika. Die Redefreiheit ist die iure und de facto geschichtspolitisch beschränkt" (Bahners 2008).

Literatur

  • Bahners, Patrick (2008) Was darf eine Jüdin in Deutschland gegen Israel sagen? Der Zentralrat der Juden und der Antisemitismusvorwurf: Zum Rechtsstreit zwischen Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski. FAZ 21.08.08: 41.
  • Chinas Internet-Zensur ruft Empörung hervor. FAZ 01.08.08: 4.

Links