Die Meinungsfreiheit ist das Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift, Bild, körperlichem Ausdruck und allen anderen Äußerungsformen.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert.

Damit soll verhindert werden, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung durch die Regierung oder die Gesetzgebung beeinträchtigt wird.

In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen. Man braucht ja Informationen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.

Deswegen bedeutet Meinungsfreiheit zugleich, dass Zensur verboten ist.

Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der vornehmsten Rechte des Menschen (frz.: un des droits le plus précieux de l'homme) bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit

In China

In China wird das Internet in großem Maßstab kontrolliert. Es gibt eine automatische Überwachungstechnik namens "Great Chinese Firewall". Unerwünschte Internetseiten (von Menschenrechtsorganisationen, Exiltibetern, ausländischen Medien oder der Falun-Gong-Gemeinde) werden immer wieder geblockt:

"Auch westliche Suchmaschinen müssen in ihrem chinesischen Angebot bestimmte Seiten unterdrücken, um den Marktzugang nicht zu verlieren. Angeblich sind mittlerweile etwa 30 000 Internet-Polizisten im Einsatz, die Blogs und Diskussionsforen überwachen, unliebsame Beiträge sperren, aber auch selbst parteifreundliche Kommentare schreiben. Zudem wird der gesamte E-Mail-Verkehr elektronisch gefiltert. Findet die Überwachungssoftware verdächtige Begriffe, wird ein Zensor eingeschaltet. Ihm bleibt ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung. Manche Mails verschwinden spurlos; andere bleiben ganz und gar nicht folgenlos. Denn Internetunternehmen geben den Behörden auch sensible Informationen heraus. Mehrfach wurden auf diese Weise identizifizierte Dissidenten zu hohen Haftstrafen verurteilt" (FAZ 01.08.08: 4).

In Deutschland

In Deutschland entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche Seiten Suchmaschinenbetreiber unterdrücken müssen. Insofern ermöglicht das Internet in Deutschland keine unbegrenzte Meinungs- und Informationsfreiheit. In der Praxis soll es sich bei den unterdrückten Seiten meist um "rechtsextreme" und "kinderpornographische" Seiten handeln.

Literatur

  • Chinas Internet-Zensur ruft Empörung hervor. FAZ 01.08.08: 4.

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