Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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*Vergleich Deutschland - USA
*Vergleich Deutschland - USA
Viele Äußerungen, die in Deutschland als Volksverhetzung (NS-Propaganda, Gewaltverherrlichung) strafbar sind, sind in den USA unbestrittener Teil der Meinungsfreiheit. "In Deutschland sind die Grenzen des rechtlich Erlaubten und des sozialmoralisch Erträglichen enger gezogen als in Amerika. Die Redefreiheit ist die iure und de facto geschichtspolitisch beschränkt" (Bahners 2008).
Viele Äußerungen, die in Deutschland als Volksverhetzung (NS-Propaganda, Gewaltverherrlichung) strafbar sind, sind in den USA unbestrittener Teil der Meinungsfreiheit. "In Deutschland sind die Grenzen des rechtlich Erlaubten und des sozialmoralisch Erträglichen enger gezogen als in Amerika. Die Redefreiheit ist die iure und de facto geschichtspolitisch beschränkt" (Bahners 2008).
=== Österreich ===
*Im November 2006 hielt ein emeritierter Medizinprofessor der Medizinischen Universität Wien am Grab des Jagdfliegers Walter Nowotny, der im Zweiten Weltkrieg 258 Luftsiege errang, 1944 aber im Alter von 23 Jahren abgeschossen wurde und in Wien ein Staatsbegräbnis erhalten hatte, eine Rede. Der Mediziner wurde wegen "schwerer Pflichtverletzung" als Universitätsrat abberufen. Seine Berufung auf die Meinungsfreiheit war erfolglos. Das Verfassungsgericht erkannte eine unkritische Haltung des Redners gegenüber dem NS-Regime und verneinte eine Verletzung der Meinungsfreiheit (Az. B 225/07; Europäische Grundrechte-Zeitschrift 2008: 428 ff.). Der Redner hatte den Nationalsozialismus nicht erwähnt (Müller 2008).


== Literatur ==
== Literatur ==
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