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In Deutschland entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche Seiten Suchmaschinenbetreiber unterdrücken müssen. Insofern ermöglicht das Internet in Deutschland keine unbegrenzte Meinungs- und Informationsfreiheit. In der Praxis soll es sich bei den unterdrückten Seiten meist um politisch extreme oder um (kinder-) pornographische Seiten handeln. | In Deutschland entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche Seiten Suchmaschinenbetreiber unterdrücken müssen. Insofern ermöglicht das Internet in Deutschland keine unbegrenzte Meinungs- und Informationsfreiheit. In der Praxis soll es sich bei den unterdrückten Seiten meist um politisch extreme oder um (kinder-) pornographische Seiten handeln. | ||
==== Fälle ==== | |||
*Nachdem die Bezeichnung der deutschen Flaggenfarben als "Schwarz-Rot-Senf" von zwei Instanzen für strafbar erklärt worden war, verwies das Bundesverfassungsgericht den Fall wieder zurück an das Landgericht (1 BvR 1565/05; FAZ 01.11.08:6). | |||
*Vergleich Deutschland - USA | *Vergleich Deutschland - USA |