Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Meinungsfreiheit ist in den Menschenrechtskonventionen als Menschenrecht anerkannt und in Deutschland auch als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Im einzelnen gibt es aber weltweit und in jeder Gesellschaft unterschiedliche Ansichten über den Inhalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit. In vielen Staaten wird insbesondere keine Kritik an der Regierung oder an den gesellschaftlichen Verhältnissen geduldet. Kritiker (Dissidenten) werden häufig strafrechtlich verfolgt (prisoners of conscience).  
Meinungsfreiheit ist in den Menschenrechtskonventionen als Menschenrecht anerkannt und in Deutschland auch als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Im einzelnen gibt es aber weltweit und in jeder Gesellschaft unterschiedliche Ansichten über den Inhalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit. In vielen Staaten wird insbesondere keine Kritik an der Regierung oder an den gesellschaftlichen Verhältnissen geduldet. Kritiker (Dissidenten) werden häufig strafrechtlich verfolgt (prisoners of conscience).  


Kriminologisch relevant ist die Meinungsfreiheit deshalb schon dadurch, dass die in allen Gesellschaften vorkommenden Konflikte um die (Etablierung und) Grenzen der Meinungsfreiheit typischerweise von Straftaten, Strafprozessen und Verurteilungen begleitet werden. Da Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit zudem oftmals Konflikte um das Selbstverständnis eines Staates und um den Status verschiedener gesellschaftlicher Gruppen widerspiegeln, erregen solche "Grenzkonflikte" symbolischer Art oftmals große öffentliche Aufmerksamkeit und Emotionen und werden insofern leicht zum "Skandal". Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit kennen die Rollen der autoritären Regierung, des Zensors, des anstößigen Tabuverletzers, des Psychopathen, des Geächteten und in seiner bürgerlichen Existenz Vernichteten, aber auch des Helden mit Zivilcourage und des für seine Meinung inhaftierten oder getöteten Märtyrers.
Kriminologisch relevant ist die Meinungsfreiheit wegen der Straftaten, die im Kontext der Äußerung oder Unterdrückung von Meinungen begangen werden. Solche Straftaten gibt es in allen Gesellschaften, weil es überall Konflikte um den Inhalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit gibt - und weil diese Konflikte typischerweise auch von Konflikten um die Grenze zwischen dem strafrechtlich Verbotenen und dem strafrechtlich Erlaubten begleitet werden.
 
Umstritten sind typischerweise die Grenzen zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und der persönlichen Ehre (Beleidigung), bzw. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Androhung von Straftaten), bzw. der Achtung vor den Symbolen und der Sicherheit des Staates (Staatsschutzdelikte) auf der anderen Seite.  
 
Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit sind oft Ausdruck von Konflikten um das Selbstverständnis eines Staates und um den Status gesellschaftlicher Gruppen. Solche Konflikte erregen oft große öffentliche Aufmerksamkeit, bzw. Skandale. Konflikte um die Grenzen der Meinungsfreiheit kennen die Rollen der autoritären Regierung, des Zensors, des anstößigen Tabuverletzers, des Psychopathen, des Geächteten und in seiner bürgerlichen Existenz Vernichteten, aber auch des Helden mit Zivilcourage und des für seine Meinung inhaftierten oder getöteten Märtyrers.




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