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Das am 26.07.2012 in Kraft getretene '''[http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mediationsg/gesamt.pdf | Das am 26.07.2012 in Kraft getretene '''[http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mediationsg/gesamt.pdf Mediationsgesetz]''' soll außergerichtliche Konfliktregelungen erleichtern. Auch Richter sollen einbezogen werden und dadurch ihre Konfliktregelungskompetenz verbessern. Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lobte das Gesetz als Beitrag zur Verbesserung der Streitkultur in der "fortgeschrittenen Zivilgesellschaft". | ||
Kriminologisch ist kritisch zu bemerken, dass Strafsachen ausgenommen sind. Die neuen Regelungen werden in alle Prozessordnungen eingebaut - nur nicht in das Strafprozessrecht. Die Mediation soll möglichst jedem Gerichtsverfahren vorausgehen - nur nicht Strafsachen. Angesichts der Existenz zahlreicher Alternativen zum Strafverfahren (vgl. [[Restorative Justice]]) wäre diese Ausklammerung nicht erforderlich. | Kriminologisch ist kritisch zu bemerken, dass Strafsachen ausgenommen sind. Die neuen Regelungen werden in alle Prozessordnungen eingebaut - nur nicht in das Strafprozessrecht. Die Mediation soll möglichst jedem Gerichtsverfahren vorausgehen - nur nicht Strafsachen. Angesichts der Existenz zahlreicher Alternativen zum Strafverfahren (vgl. [[Restorative Justice]]) wäre diese Ausklammerung nicht erforderlich. |
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