Makrokriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht eine umgekehrte Proportionalität bezüglich Schuld und Strafe. Ab einer bestimmten Schwere des Verbrechens auf der Makroebene, wird die Aussicht auf strafrechtliche Erfassung und Verfolgung unwahrscheinlicher. Um eine Proprtionalität wieder herzustellen, kann eine Entkriminalisierung im „unteren“ Bereich erfolgen, z.B. im Bereich der Kleindelinquenz (vgl. Walter 1993, S.127).
Es besteht eine umgekehrte Proportionalität bezüglich Schuld und Strafe. Ab einer bestimmten Schwere des Verbrechens auf der Makroebene, wird die Aussicht auf strafrechtliche Erfassung und Verfolgung unwahrscheinlicher. Um eine Proprtionalität wieder herzustellen, kann eine Entkriminalisierung im „unteren“ Bereich erfolgen, z.B. im Bereich der Kleindelinquenz (vgl. Walter 1993, S.127).
Ebenso könnte die Ausdehnung des Sanktionssystem auf Großverbrechen die Proportionen herstellen. Um Makrokriminalität jedoch zu verhindern oder zu verfolgen, fehlen die notwendigen Mittel und Wege weitläufig.
Ebenso kann die Ausdehnung des Sanktionssystem auf Großverbrechen die Proportionen herstellen. Um Makrokriminalität jedoch zu verhindern oder zu verfolgen, fehlen die notwendigen Mittel und Wege weitläufig.


== Einzelnachweise ==
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