'Wird bearbeitet von Christoph K.


Begriffsbestimmung

Mit dem Begriff des Lobbyismus assoziieren die meisten Menschen unweigerlich das politische System der Vereinigten Staaten von Amerika. Die USA gelten als das Kernland des Lobbyismus und sind mit ihm und all seinen Facetten und Auswirkungen auf den politischen Alltag fest verbunden. Und tatsächlich scheint der Begriff des „Lobbying“ seinen Ursprung in der jüngeren US-amerikanischen Geschichte zu haben. So beschrieb der Begriff offensichtlich das erste zielgerichtete Zusammentreffen von professionellen Interessenvertretern mit Abgeordneten in der Lobby des Willard Hotels in Washington D.C.Link-Text Rein formal versteht man unter Lobbying die Beeinflussung von politischen Entscheidungsträgern durch bestimmte Mittel und Methoden, die der Durchsetzung von Einzelinteressen in politischen Prozessen dienen soll.Link-Text Je nach Kulturraum und Umfeld ist die normative Bewertung dieser Beeinflussung sehr unterschiedlich. Eine weit verbreitete und häufig zitierte Definition von Lobbying nach van Schendelen lautet:

„Lobbying ist der informelle Austausch von Informationen mit öffentlichen Institutionen als Minimalkonzept sowie der informelle Versuch diese Institutionen zu beeinflussen.“Link-Text

Im Kern der Tätigkeit steht folglich die Beeinflussung staatlicher Institutionen zur Durchsetzung von Einzelinteressen. Der Weg dies zu erreichen bzw. das Mittel der Beeinflussung sind fachspezifische Informationen. In diesem Zusammenhang wird der Lobbyist auch häufig als „merchant of information“ Link-Textalso als Händler der Ware Information bezeichnet. Es wäre allerdings unterkomplex, den Lobbyismus als bloßes Tauschgeschäft zwischen den Lobbyisten und den Mitarbeitern der staatlichen Institutionen zu bezeichnen. Denn neben der Idealvorstellung vom Geben und Nehmen ergeben sich durch den Lobbyismus häufig Abhängigkeiten auf staatlicher Seite, die durchaus als schädigende Beeinflussung der Politik bezeichnet werden können.Link-Text Eine weitere elementare Besonderheit des Lobbyismus ist sein konkretes, zielgerichtetes und punktuelles Moment der Beeinflussung. Im Gegensatz dazu ist die Interessenvertretung von Verbänden in der Regel langfristig und umfassender angelegt. Der Lobbyist versucht im Auftrag seines Klienten ein konkretes Gesetzesvorhaben zu beeinflussen und hält darüber hinaus durch informelle Kontaktpflege stets eine gewisse Nähe zu den politischen Entscheidungsgremien. Die von Lobbyisten verfolgten Interessen sind demnach keine gesamtgesellschaftlich relevanten Interessen. Das heißt wiederum im Rückschluss, dass die vertretenden Einzelinteressen häufig sehr gut kanalisierbar sind (z.B. wirtschaftliche Interessen) und aus den Reihen von finanziell solventen Gruppen stammen. Dadurch kann es natürlich zu einer Schieflage bzw. zu einem Kampfungleichgewicht der verschiedenen Einzelinteressen kommen, was wiederum die Idealvorstellungen des Pluralismus verzerrt.

Ein weiteres Element des Lobbyismus ist sein informeller Charakter. Lobbying spielt sich, ob nun bewusst oder unbewusst, außerhalb der Öffentlichkeit ab. In dieser mangelnden Transparenz sehen viele Fachleute, unter ihnen auch Leif und Speth, die eigentliche Herausforderung bzw. Gefahr, die der Lobbyismus für die Demokratie darstellt.Link-Text


Kriminologische Relevanz

Die kriminologische Relevanz des Phänomens Lobbyismus ergibt sich aus seiner exponierten Rolle für den politischen Normsetzungsprozess. Lobbyismus nimmt mittelbaren Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren und ist daher auch mitverantwortlich für die Kriminalisierung/Entkriminalisierung von Verhaltensweisen. Lobbyisten definieren Themeninhalte, mit denen sich die Politik beschäftigt. Von Lobbyisten initierte Aktionen und Kampagnen führen bei großen Teilen der Bevölkerung häufig zu einem subjektiv empfundenen Handlungs- bzw. Regulierungsbedürfniss, welchem durch die politischen Entscheidungsträger regelmäßig mit Aktionismus begegnet wird. Nach Schetsche gibt es dabei immer Akteure, die sich zur Verbreitung ihrer Problemdeutung bestimmter Strategien bedienen, um ihr Interesse durchzusetzen (Schetsche 1996: 87). Zu diesen Strategien zählt auch der Lobbyismus. Ein weiteres kriminologisch relevantes Themenfeld ergibt sich aber auch aus der Anfälligkeit zahlreicher politischer Akteure für Korruptionsdelikte.

Regulierungsmethoden

Fallbeispiel