Lobbycontrol: Unterschied zwischen den Versionen

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#Begriffserklärung, Entstehung
 
Der Begriff Lobbyismus leitet sich vom lateinischen Wort „labium“ (Vorhalle, Wartehalle) ab. Der Begriff hat seinen Ursprung in der jüngeren US-amerikanischen Geschichte. Der Begriff beschreibt das erste zielgerichtete Zusammentreffen von professionellen Interessenvertretern mit Abgeordneten in der Lobby des Willard Hotels in Washington D.C. (Jäkel 2005: 22). Später trafen sich Interessenvertreter und Abgeordnete traditionell in der Lobby des Capitol Hill.
Mit dem Begriff Lobbyismus assoziieren die meisten Menschen unweigerlich das politische System der USA. Die USA gelten als das Kernland des Lobbyismus und sind mit ihm und all seinen Facetten und Auswirkungen auf den politischen Alltag fest verbunden. Rein formal versteht man unter Lobbying die Beeinflussung der Regierung durch bestimmte Mittel und Methoden, die der Durchsetzung von Einzelinteressen in politischen Prozessen dienen soll (Leif/Speth 2006: 12). Je nach Kulturraum und Umfeld ist die normative Bewertung dieser Beeinflussung sehr unterschiedlich. Eine weit verbreitete und häufig zitierte Definition von Lobbying nach van Schendelen lautet: „Lobbying ist der informelle Austausch von Informationen mit öffentlichen Institutionen als Minimalkonzept sowie der informelle Versuch diese Institutionen zu beeinflussen“(Köppel 2003: 83). Aus diesen Definitionen lassen sich die wesentlichen Elemente des Lobbying ableiten. Im Kern der Tätigkeit steht folglich die Beeinflussung staatlicher Institutionen zur Durchsetzung von Einzelinteressen. Der Weg dies zu erreichen bzw. das Mittel der Beeinflussung sind fachspezifische Informationen. In diesem Zusammenhang wird der Lobbyist auch häufig als „merchant of information“ (Köppel 2003: 100) bezeichnet. Es wäre allerdings ein Mißverständnis, den Lobbyismus als bloßes Tauschgeschäft zwischen den Lobbyisten und den Mitarbeitern der staatlichen Institutionen zu bezeichnen. Denn neben der Idealvorstellung von Geben und Nehmen ergeben sich durch den Lobbyismus häufig Abhängigkeiten auf staatlicher Seite, die durchaus als schädigende Beeinflussung der Politik bezeichnet werden können
(Leif/Speth 2006: 24). Lobbyismus wird in der einschlägigen Literatur mittlerweile als 5. Macht bezeichnet.
Eine weitere elementare Besonderheit des Lobbyismus ist sein konkretes, zielgerichtetes und punktuelles Moment der Beeinflussung (häufig in Bezug auf Gesetzesvorlagen). Im Gegensatz dazu ist die Interessenvertretung von Verbänden in der Regel langfristig und umfassender angelegt. Der  Lobbyist versucht im Auftrag seines Klienten (Arbeitgebers) ein konkretes Gesetzesvorhaben zu beeinflussen und hält darüber hinaus durch informelle Kontaktpflege stets eine gewisse Nähe zu den politischen Entscheidungsgremien. Die von Lobbyisten verfolgten Interessen sind demnach keine gesamtgesellschaftlich relevanten Interessen, sondern Einzelinteressen, die häufig sehr gut kanalisierbar sind (z.B. wirtschaftliche Interessen) und aus den Reihen von finanziell solventen Gruppen stammen. Dadurch kann es natürlich zu einer Schieflage bzw. zu einem Kampfungleichgewicht der verschiedenen Einzelinteressen kommen, was wiederum die Idealvorstellungen des Pluralismus verzerrt.
Ein weiteres Element des Lobbyismus ist sein informeller Charakter. Lobbying spielt sich, ob nun bewusst oder unbewusst, außerhalb der Öffentlichkeit ab. In dieser mangelnden Transparenz sehen viele Fachleute die eigentliche Herausforderung bzw. Gefahr, die der Lobbyismus für die Demokratie darstellt.
 
 
#Kriminologische Relevanz
 
Die kriminologische Relevanz des Phänomens Lobbyismus ergibt sich aus seiner exponierten Rolle für den politischen Normsetzungsprozess.
Lobbyismus nimmt wie oben beschrieben mittelbaren Einfluss auf  das Gesetzgebungsverfahren und ist daher mitverantwortlich für die Kriminalisierung/Entkriminalisierung von Verhaltensweisen.
Lobbyisten definieren Themeninhalte, mit denen sich die Politik beschäftigt. Von Lobbyisten initierte Aktionen und Kampagnen führen bei großen Teilen der Bevölkerung häufig zu einem subjektiv empfundenen Handlungs- bzw. Regulierungsbedürfniss, welchem durch die politischen Entscheidungsträger regelmäßig mit Aktionismus begegnet wird. Nach Schetsche gibt es dabei immer Akteure, die sich zur Verbreitung ihrer Problemdeutung bestimmter Strategien bedienen,  um ihr Interesse durchzusetzen (Schetsche 1996: 87). Zu diesen Strategien zählt auch der Lobbyismus. Ein weiteres kriminologisch relevantes Themenfeld ergibt sich aber auch aus der Anfälligkeit zahlreicher politischer Akteure für Korruptionsdelikte.
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