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Lobbycontrol ist der Oberbegriff für sämtliche Kontrollmaßnahmen, die auf eine Kontrolle von lobbyistischen Handlungen abzielen. Der Begriff umfasst sowohl staatliche institutionalisierte Kontrollmaßnahmen, als auch nichtstaatliche Maßnahmen die vor allem auf Offenlegung und öffentlichen Diskurs abzielen. LobbyControl [http://www.lobbycontrol.de] ist ebenfalls der Name eines Vereins, der sich mit dem Phänomen des Lobbyismus und den damit einhergehenden Gefahren für die den politischen Prozess beschäftigt.     
Lobbycontrol ist der Oberbegriff für sämtliche Kontrollmaßnahmen, die auf eine Kontrolle von lobbyistischen Handlungen abzielen. Der Begriff umfasst sowohl staatliche institutionalisierte Kontrollmaßnahmen, als auch nichtstaatliche Maßnahmen die vor allem auf Offenlegung und öffentlichen Diskurs abzielen. LobbyControl [http://www.lobbycontrol.de] ist ebenfalls der Name eines Vereins, der sich mit dem Phänomen des Lobbyismus und den damit einhergehenden Gefahren für die den politischen Prozess beschäftigt.     


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Mit dem Begriff des Lobbyismus assoziieren die meisten Menschen unweigerlich das politische System der Vereinigten Staaten von Amerika. Die USA gelten als das Kernland des Lobbyismus und sind mit ihm und all seinen Facetten und Auswirkungen auf den politischen Alltag fest verbunden.  
Mit dem Begriff des Lobbyismus assoziieren die meisten Menschen unweigerlich das politische System der Vereinigten Staaten von Amerika. Die USA gelten als das Kernland des Lobbyismus und sind mit ihm und all seinen Facetten und Auswirkungen auf den politischen Alltag fest verbunden.  
Und tatsächlich scheint der Begriff des „Lobbying“ seinen Ursprung in der jüngeren US-amerikanischen Geschichte zu haben. So beschrieb der Begriff offensichtlich das erste zielgerichtete Zusammentreffen von professionellen Interessenvertretern mit Abgeordneten in der Lobby des Willard Hotels in Washington D.C. Rein formal versteht man unter Lobbying die Beeinflussung von politischen Entscheidungsträgern durch bestimmte Mittel und Methoden, die der Durchsetzung von Einzelinteressen in politischen Prozessen dienen soll. Je nach Kulturraum und Umfeld ist die normative Bewertung dieser Beeinflussung sehr unterschiedlich. Eine weit verbreitete und häufig zitierte Definition von Lobbying nach van Schendelen lautet:
Und tatsächlich scheint der Begriff des „Lobbying“ seinen Ursprung in der jüngeren US-amerikanischen Geschichte zu haben. So beschrieb der Begriff offensichtlich das erste zielgerichtete Zusammentreffen von professionellen Interessenvertretern mit Abgeordneten in der Lobby des Willard Hotels in Washington D.C. (Jäkel 2005:22). Rein formal versteht man unter Lobbying die Beeinflussung von politischen Entscheidungsträgern durch bestimmte Mittel und Methoden, die der Durchsetzung von Einzelinteressen in politischen Prozessen dienen soll Leif/Speth 2006:12).  
„Lobbying ist der informelle Austausch von Informationen mit öffentlichen Institutionen als Minimalkonzept sowie der informelle Versuch diese Institutionen zu beeinflussen.
Je nach Kulturraum und Umfeld ist die normative Bewertung dieser Beeinflussung sehr unterschiedlich. Eine weit verbreitete und häufig zitierte Definition von Lobbying nach van Schendelen lautet:
Im Kern der Tätigkeit steht folglich die Beeinflussung staatlicher Institutionen zur Durchsetzung von Einzelinteressen. Der Weg dies zu erreichen bzw. das Mittel der Beeinflussung sind fachspezifische Informationen. In diesem Zusammenhang wird der Lobbyist auch häufig als „merchant of information“ also als Händler der Ware Information bezeichnet.  
„Lobbying ist der informelle Austausch von Informationen mit öffentlichen Institutionen als Minimalkonzept sowie der informelle Versuch diese Institutionen zu beeinflussen“ (Köppel 2003:83).
Es wäre allerdings unterkomplex, den Lobbyismus als bloßes Tauschgeschäft zwischen den Lobbyisten und den Mitarbeitern der staatlichen Institutionen zu bezeichnen. Denn neben der Idealvorstellung vom Geben und Nehmen ergeben sich durch den Lobbyismus häufig Abhängigkeiten auf staatlicher Seite, die durchaus als schädigende Beeinflussung der Politik bezeichnet werden können.
Im Kern der Tätigkeit steht folglich die Beeinflussung staatlicher Institutionen zur Durchsetzung von Einzelinteressen. Der Weg dies zu erreichen bzw. das Mittel der Beeinflussung sind fachspezifische Informationen. In diesem Zusammenhang wird der Lobbyist auch häufig als „merchant of information“ also als Händler der Ware Information bezeichnet (Köppel 2003:100).  
Es wäre allerdings unterkomplex, den Lobbyismus als bloßes Tauschgeschäft zwischen den Lobbyisten und den Mitarbeitern der staatlichen Institutionen zu bezeichnen. Denn neben der Idealvorstellung vom Geben und Nehmen ergeben sich durch den Lobbyismus häufig Abhängigkeiten auf staatlicher Seite, die durchaus als schädigende Beeinflussung der Politik bezeichnet werden können (Leif/Speth 2006:24).
Eine weitere elementare Besonderheit des Lobbyismus ist sein konkretes, zielgerichtetes und punktuelles Moment der Beeinflussung. Im Gegensatz dazu ist die Interessenvertretung von Verbänden in der Regel langfristig und umfassender angelegt. Der Lobbyist versucht im Auftrag seines Klienten ein konkretes Gesetzesvorhaben zu beeinflussen und hält darüber hinaus durch informelle Kontaktpflege stets eine gewisse Nähe zu den politischen Entscheidungsgremien. Die von Lobbyisten verfolgten Interessen sind demnach keine gesamtgesellschaftlich relevanten Interessen. Das heißt wiederum im Rückschluss, dass die vertretenden Einzelinteressen häufig sehr gut kanalisierbar sind (z.B. wirtschaftliche Interessen) und  aus den Reihen von finanziell solventen Gruppen stammen. Dadurch kann es natürlich zu einer Schieflage bzw. zu einem Kampfungleichgewicht der verschiedenen Einzelinteressen kommen, was wiederum die Idealvorstellungen des Pluralismus verzerrt.  
Eine weitere elementare Besonderheit des Lobbyismus ist sein konkretes, zielgerichtetes und punktuelles Moment der Beeinflussung. Im Gegensatz dazu ist die Interessenvertretung von Verbänden in der Regel langfristig und umfassender angelegt. Der Lobbyist versucht im Auftrag seines Klienten ein konkretes Gesetzesvorhaben zu beeinflussen und hält darüber hinaus durch informelle Kontaktpflege stets eine gewisse Nähe zu den politischen Entscheidungsgremien. Die von Lobbyisten verfolgten Interessen sind demnach keine gesamtgesellschaftlich relevanten Interessen. Das heißt wiederum im Rückschluss, dass die vertretenden Einzelinteressen häufig sehr gut kanalisierbar sind (z.B. wirtschaftliche Interessen) und  aus den Reihen von finanziell solventen Gruppen stammen. Dadurch kann es natürlich zu einer Schieflage bzw. zu einem Kampfungleichgewicht der verschiedenen Einzelinteressen kommen, was wiederum die Idealvorstellungen des Pluralismus verzerrt.  


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Die kriminologische Relevanz des Phänomens Lobbyismus ergibt sich aus seiner exponierten Rolle für den politischen Normsetzungsprozess.
Die kriminologische Relevanz des Phänomens Lobbyismus ergibt sich aus seiner exponierten Rolle für den politischen Normsetzungsprozess.
Lobbyismus nimmt mittelbaren Einfluss auf  das Gesetzgebungsverfahren und ist daher auch mitverantwortlich für die Kriminalisierung/Entkriminalisierung von Verhaltensweisen.  
Lobbyismus nimmt mittelbaren Einfluss auf  das Gesetzgebungsverfahren und ist daher auch mitverantwortlich für die Kriminalisierung/Entkriminalisierung von Verhaltensweisen.  
Lobbyisten definieren Themeninhalte, mit denen sich die Politik beschäftigt. Von Lobbyisten initierte Aktionen und Kampagnen führen bei großen Teilen der Bevölkerung häufig zu einem subjektiv empfundenen Handlungs- bzw. Regulierungsbedürfniss, welchem durch die politischen Entscheidungsträger regelmäßig mit Aktionismus begegnet wird. Nach Schetsche gibt es dabei immer Akteure, die sich zur Verbreitung ihrer Problemdeutung bestimmter Strategien bedienen,  um ihr Interesse durchzusetzen [[(Schetsche 1996: 87)]]. Zu diesen Strategien zählt auch der Lobbyismus. Ein weiteres kriminologisch relevantes Themenfeld ergibt sich aber auch aus der Anfälligkeit zahlreicher politischer Akteure für Korruptionsdelikte. Es ist allerdings unterkomplex, die kriminologische Relevanz des Lobbyismus und dessen Regulierung und Kontrolle auf die häufig feststellbare Nähe zu Korruptionsdelikten zu beschränken. Wie oben beschrieben ist die Rolle des Lobbyismus wesentlich elementarer und vielschichtiger.  
Lobbyisten definieren Themeninhalte, mit denen sich die Politik beschäftigt. Von Lobbyisten initierte Aktionen und Kampagnen führen bei großen Teilen der Bevölkerung häufig zu einem subjektiv empfundenen Handlungs- bzw. Regulierungsbedürfniss, welchem durch die politischen Entscheidungsträger regelmäßig mit Aktionismus begegnet wird. Nach Schetsche gibt es dabei immer Akteure, die sich zur Verbreitung ihrer Problemdeutung bestimmter Strategien bedienen,  um ihr Interesse durchzusetzen (Schetsche 1996: 87). Zu diesen Strategien zählt auch der Lobbyismus. Ein weiteres kriminologisch relevantes Themenfeld ergibt sich aber auch aus der Anfälligkeit zahlreicher politischer Akteure für Korruptionsdelikte. Es ist allerdings unterkomplex, die kriminologische Relevanz des Lobbyismus und dessen Regulierung und Kontrolle auf die häufig feststellbare Nähe zu Korruptionsdelikten zu beschränken. Wie oben beschrieben ist die Rolle des Lobbyismus wesentlich elementarer und vielschichtiger.  


== Lobby-Regulierung ==
== Lobby-Regulierung ==
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===Direkte Regulierung===
===Direkte Regulierung===


Direkte Lobby-Regulierung umfasst alle Maßnahmen, die konkret und individuell auf bestimmte Formen des Lobbyismus zugeschnitten sind. Staatlich initiierte Gesetze und Verordnungen versuchen direkt restriktiv auf den Lobbyismus einzuwirken. Die Bandbreite der dadurch erhofften Resultate reicht von der Schaffung einer weitgehenden Transparenz bis zum Verbot von erfolgsabhängiger Lobbytätigkeit. Die bereits erwähnten USA setzten bei der direkten Lobby-Regulierung innländischer Akteure vor allem auf "disclosure" also Offenlegung. Durch die Pflicht zur Registrierung und Offenlegung der Tätigkeit sollen Vernetzungen, Seilschaften und Geldflüsse für jedermann nachvollziehbar sein. Wie auch in anderen Bereichen in denen der Staat mit Verboten und Restriktionen handelt hängt hier der Erfolg von Aufsicht, Vollzug und Sanktion ab. In einem weiten Feld wie dem des Lobbyismus stößt die wirtschaftlich noch vertretbare Kontrolle aufgrund der erheblichen Datenmengen schnell an ihre Grenzen. Aufgrund eines allgemein mangelnden Problembewusstseins für die Kehrseite des Lobbyismus gibt es in vielen Staaten keine direkte Lobby-Regulierung. In Deutschland mit seiner korporatistisch gewachsenen Verbandsstruktur herrscht diesbezüglich ein regelrechtes Regulierungsvakuum.   
Direkte Lobby-Regulierung umfasst alle Maßnahmen, die konkret und individuell auf bestimmte Formen des Lobbyismus zugeschnitten sind. Staatlich initiierte Gesetze und Verordnungen versuchen direkt restriktiv auf den Lobbyismus einzuwirken. Die Bandbreite der dadurch erhofften Resultate reicht von der Schaffung einer weitgehenden Transparenz bis zum Verbot von erfolgsabhängiger Lobbytätigkeit. Die bereits erwähnten USA setzten bei der direkten Lobby-Regulierung innländischer Akteure vor allem auf "disclosure", also Offenlegung. Durch die Pflicht zur Registrierung und Offenlegung der Tätigkeit sollen Vernetzungen, Seilschaften und Geldflüsse für jedermann nachvollziehbar sein. Wie auch in anderen Bereichen, in denen der Staat mit Verboten und Restriktionen handelt hängt hier der Erfolg von Aufsicht, Vollzug und Sanktion ab. In einem weiten Feld wie dem des Lobbyismus stößt die wirtschaftlich noch vertretbare Kontrolle aufgrund der erheblichen Datenmengen schnell an ihre Grenzen. Aufgrund eines allgemein mangelnden Problembewusstseins für die Kehrseite des Lobbyismus gibt es in vielen Staaten keine direkte Lobby-Regulierung. In Deutschland mit seiner korporatistisch gewachsenen Verbandsstruktur herrscht diesbezüglich ein regelrechtes Regulierungsvakuum.   




[[Bild:krimpedia.jpg]]
[[Bild:krimpedia.jpg]]
nach: Maciej Drozd  
 
erstellt nach: Maciej Drozd  


=== Aufbau der direkten Regulierung===
=== Aufbau der direkten Regulierung===
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4. Sanktionen: Handlungsmuster und Reaktionen auf Abweichung von den aufgestellten Regeln müssen festgelegt werden.
4. Sanktionen: Handlungsmuster und Reaktionen auf Abweichung von den aufgestellten Regeln müssen festgelegt werden.


5. Sonderregeln: Die Vielschichtigkeit der Thematik und die Diversität der politischen Systeme bedürfen Sonderregeln, die den systemischen Determinaten und jeweiligen Besonderheiten gerecht werden.  
5. Sonderregeln: Die Vielschichtigkeit der Thematik und die Diversität der politischen Systeme bedürfen Sonderregeln, die den systemischen Determinaten und jeweiligen Besonderheiten gerecht werden (Drosz, Maciej, 2006:83).  




==Lobbyregulierung im Vergleich: USA und Deutschland ==
==Lobbyregulierung im Vergleich: USA und Deutschland ==


Der Entwicklung des Lobbyismus folgt mit einiger zeitlicher Verzögerung die Entwicklung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, um seinen Einfluss zu regulieren. Es darf daher nicht verwundern, dass die Lobbyregulierung in einem Land, das als „Erfinder“ des Lobbyismus gilt, längere Traditionen hat und in Teilen auch weitreichender ist, als in Deutschland.
Der Entwicklung des Lobbyismus folgt mit einiger zeitlicher Verzögerung die Entwicklung von gesetzlichen Rahmenbedingungen um seinen Einfluss zu regulieren. Es darf daher nicht verwundern, dass die Lobbyregulierung in einem Land, das als „Erfinder“ des Lobbyismus gilt, eine längere Tradition hat und in Teilen auch weitreichender ist, als in Deutschland.
In den Vereinigten Staaten gehen die Versuche, verbandliche Einflussnahme auf die Politik zu reglementieren, bis in das frühe 20. Jahrhundert zurück.102 Der jüngste Versuch ist der „Lobby Disclosure Act“ von 1995, eine Weiterentwicklung des „Federal Regulation of Lobbying Act“ von 1946.
In den Vereinigten Staaten gehen die Versuche, verbandliche Einflussnahme auf die Politik zu reglementieren, bis in das frühe 20. Jahrhundert zurück Hrebenar 1997:271). Der jüngste Versuch ist der „Lobby Disclosure Act“ von 1995, eine Weiterentwicklung des „Federal Regulation of Lobbying Act“ von 1946.
In der Bundesrepublik existiert seit 1972 eine sogenannte „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“, die beim Deutschen Bundestag geführt wird. In diese Liste haben sich auf der Basis von Freiwilligkeit Verbände und Verbandsvertreter einzutragen, die in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages gehört werden wollen. Die Verbände haben dafür formelle Daten wie Mitgliederzahl, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Interessenbereich und die Namen der Lobbyisten am Parlamentssitz anzugeben.103 Eine Offenlegungspflicht von finanziellen Zuwendungen, dem konkreten Gegenstand der Einflussnahme oder der Adressaten der Lobbytätigkeit wie es der Lobbying Disclosure Act in den USA fordert, existiert in Deutschland nicht. Mögliche Gründe für die weniger strengen Regulierungen für Lobbyismustätigkeiten in Deutschland mag zum einen die geringere Bedeutung des Deutschen Bundestages als Ziel für Lobbyismus im Gegensatz zum Kongress in den USA sein und zum anderen der Tatsache geschuldet sein, dass die Bundesrepublik bisher von Skandalen hinsichtlich ausufernder Einflussnahme verschont wurde. Ob letzterer Aspekt nicht gerade einer fehlenden Offenlegungspflicht für lobbyistische Tätigkeiten geschuldet ist, bleibt ungewiss.
In der Bundesrepublik existiert seit 1972 eine sogenannte „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“, die beim Deutschen Bundestag geführt wird. In diese Liste haben sich auf der Basis von Freiwilligkeit Verbände und Verbandsvertreter einzutragen, die in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages gehört werden wollen. Die Verbände haben dafür formelle Daten, wie Mitgliederzahl, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Interessenbereich und die Namen der Lobbyisten am Parlamentssitz anzugeben. Eine Offenlegungspflicht von finanziellen Zuwendungen, dem konkreten Gegenstand der Einflussnahme oder der Adressaten der Lobbytätigkeit, wie es der Lobbying Disclosure Act in den USA fordert, existiert in Deutschland nicht. Mögliche Gründe für die weniger strengen Regulierungen für Lobbyismustätigkeiten in Deutschland mag zum einen die geringere Bedeutung des Deutschen Bundestages als Ziel für Lobbyismus im Gegensatz zum Kongress in den USA und zum anderen der Tatsache geschuldet sein, dass die Bundesrepublik bisher von Skandalen hinsichtlich ausufernder Einflussnahme verschont wurde. Ob letzterer Aspekt nicht gerade einer fehlenden Offenlegungspflicht für lobbyistische Tätigkeiten geschuldet ist, bleibt ungewiss.
Nicht nur bei der Regulierung auf der Lobbyistenseite, sondern auch auf Seiten der Vorschriften für Abgeordnete fallen zwischen den USA und Deutschland große Unterschiede auf. Durch den „Ethics in Government Act“ ist die Höhe der Zusatzeinkünfte für Kongressabgeordnete in den USA auf 15% der Höhe der Diäten beschränkt.104 Für den Wechsel in eine Lobbytätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt besteht in den Vereinigten Staaten eine Abkühlungsfrist von einem Jahr. In Deutschland existiert eine derartige Abkühlungsfrist nicht, weder für Abgeordnete noch für politische Beamte. Die Höhe der Zusatzeinkünfte für Bundestagsabgeordnete ist nicht beschränkt, auch wenn die „ [...] Ausübung des Mandats [...] im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“105 stehen soll.  Bezüge aus Nebentätigkeiten müssen seit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 2005 pauschaliert offengelegt werden.106 Gegen diese Offenlegungspflicht richtete sich teils heftiger Widerstand aus Reihen der Parlamentarier.107
Nicht nur bei der Regulierung auf der Lobbyistenseite, sondern auch auf Seiten der Vorschriften für Abgeordnete fallen zwischen den USA und Deutschland große Unterschiede auf. Durch den „Ethics in Government Act“ ist die Höhe der Zusatzeinkünfte für Kongressabgeordnete in den USA auf 15% der Höhe der Diäten beschränkt. Für den Wechsel in eine Lobbytätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt besteht in den Vereinigten Staaten eine Abkühlungsfrist von einem Jahr. In Deutschland existiert eine derartige Abkühlungsfrist nicht, weder für Abgeordnete noch für politische Beamte. Die Höhe der Zusatzeinkünfte für Bundestagsabgeordnete ist nicht beschränkt, auch wenn die „ [...] Ausübung des Mandats [...] im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen soll.  Bezüge aus Nebentätigkeiten müssen seit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 2005 pauschaliert offengelegt werden (Rendelfs 2003:339). Gegen diese Offenlegungspflicht richtete sich teils heftiger Widerstand aus Reihen der Parlamentarier.


In Deutschland stellen die in der Verfassung verankerten politischen Parteien eine herausragende Besonderheit dar. Sie erfüllen in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Bündelung von Partikularinteressen und dienen der Interessenartikulation großer Bevölkerungsgruppen. Die insgesamt korporatistisch und überwiegend auf Konsens bedachten Strukturen in Deutschland müssen bei der Betrachtung der Thematik ebenfalls berücksichtigt werden. Der Bundestag als Arbeitsparlament, in dem die parteiübergreifende Ausschussarbeitet überwiegt, ist seltener das Ziel von Lobbyisten als sein us-amerikanisches Pendant. Das personalisierte Verhältniswahlrecht führt zu einer insgesamt schwachen Wahlkreisbindung und regionalen Verbundenheit der Parlamentarier.In Deutschland wird der Verlauf der einzelnen Karrieren durch den Listenplatz und somit auch durch die Institution der Parteien bestimmt. Einen weiteren wesentlichen Faktor stellt die in Deutschland weniger restriktiv ausfallende Gewaltenteilung dar. Das jeweilige Kabinett, also die Exekutive, ist in der Regel auch mit Bundestagsmandaten ausgestattet und somit ebenfalls Teil der Legislative.  
In Deutschland stellen die in der Verfassung verankerten politischen Parteien eine herausragende Besonderheit dar. Sie erfüllen in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Bündelung von Partikularinteressen und dienen der Interessenartikulation großer Bevölkerungsgruppen. Die insgesamt korporatistisch und überwiegend auf Konsens bedachten Strukturen in Deutschland müssen bei der Betrachtung der Thematik ebenfalls berücksichtigt werden. Der Bundestag als Arbeitsparlament, in dem die parteiübergreifende Ausschussarbeitet überwiegt, ist seltener das Ziel von Lobbyisten als sein US-amerikanisches Pendant. Das personalisierte Verhältniswahlrecht führt zu einer insgesamt schwachen Wahlkreisbindung und regionalen Verbundenheit der Parlamentarier.In Deutschland wird der Verlauf der einzelnen Karrieren durch den Listenplatz und somit auch durch die Institution der Parteien bestimmt. Einen weiteren wesentlichen Faktor stellt die in Deutschland weniger restriktiv ausfallende Gewaltenteilung dar. Das jeweilige Kabinett, also die Exekutive, ist in der Regel auch mit Bundestagsmandaten ausgestattet und somit ebenfalls Teil der Legislative.  
Zusammenfassend kann man sagen, dass in Deutschland nur ein geringes Problembewusstsein bzw. kein Konzept vorhanden ist, um dem Phänomen des Lobbyismus adäquat zu begegnen. Die Gründe hierfür mögen in den korporatistischen Strukturen liegen, die in der Vergangenheit keinen Platz für professionellen Lobbyismus ließen. Der mit Globalisierungseffekten und dem Aufbrechen von nationalen Mikrokosmen verbundene Wandel hin zu einer zunehmend pluralistischen Struktur bewirkt ein regelrechtes Regulierungsvakuum auf diesem Bereich.   
Zusammenfassend kann man sagen, dass in Deutschland nur ein geringes Problembewusstsein bzw. kein Konzept vorhanden ist, um dem Phänomen des Lobbyismus adäquat zu begegnen. Die Gründe hierfür mögen in den korporatistischen Strukturen liegen, die in der Vergangenheit keinen Platz für professionellen Lobbyismus ließen. Der mit Globalisierungseffekten und dem Aufbrechen von nationalen Mikrokosmen verbundene Wandel hin zu einer zunehmend pluralistischen Struktur bewirkt ein regelrechtes Regulierungsvakuum auf diesem Bereich.   




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== Literatur ==
== Literatur ==


Drosz, Maciej: Lobbying-Regulierung im Europäischen Vergleich, In: Public Affairs Manager Bd.2, Berlin/Brüssel 2006.


Hrebenar, Ronald J.: Interest Group Politics in America – Third Edition, New York 1997.
Hrebenar, Ronald J.: Interest Group Politics in America – Third Edition, New York 1997.
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