Lobbycontrol: Unterschied zwischen den Versionen

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===Indirekte Regulierung===
===Indirekte Regulierung===


Alle Maßnahmen zur Lobby-Regulierung lassen sich zunächst in indirekte und direkte Regulierungen unterteilen. Greifen direkte Regeln unmittelbar am konkreten Phänomen des Lobbyismus an, so versuchen die indirekten Regeln die Rahmenbedingungen zu beeinflussen, um so mittelbar regulativ ihre  Wirkung zu entfalten. Indirekte Regulierungsmaßnahmen u.a. Selbstverpflichtungsregeln/Verhaltenskodizies sowie Allgemeine Regel zuEthik und Korruption. Die Wirksamkeit solcher indirekten Maßnahmen ist abhängig von der internen Einhaltung und Akzeptanz der betroffenen Gruppen. In den USA, wo das Berufsbild des Lobbyisten eine weit weniger negative Konnotation besitzt, funktionieren diese Kodizies in der Regel weil sie allgemein akzeptiert sind und im Verlaufe der historischen Entwicklung des Selbstverständnis der Tätigkeit internalisiert wurden. In einem Land mit einer weniger langen Entwicklungsgeschichten des Lobbyismus wie z.B Deutschland oder zahlreiche postkommunistische Länder funktioniert diese indirekte Regulierung häufig nicht. Zu den staatlich initiierten indirekten Maßnahmen gehört u.a. auch die straf- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zur Korruption. Wie bereits erwähnt spielt die Korruption in der kriminologischen Relevanz des Lobbyismus lediglich eine Nebenrolle. Viele Parteispenden und Zahlungen für wenig konkrete und langfristig angelegte politische Grundsatzentscheidungen lassen sich nur schwer unter die einschlägigen Tatbestände subsumieren.     
Alle Maßnahmen zur Lobby-Regulierung lassen sich zunächst in indirekte und direkte Regulierungen unterteilen. Greifen direkte Regeln unmittelbar am konkreten Phänomen des Lobbyismus an, so versuchen die indirekten Regeln die Rahmenbedingungen zu beeinflussen, um so mittelbar regulativ ihre  Wirkung zu entfalten. Indirekte Regulierungsmaßnahmen sind u.a. Selbstverpflichtungsregeln/Verhaltenskodizies sowie allgemeine Regeln zu Ethik und Korruption. Die Wirksamkeit solcher indirekten Maßnahmen ist abhängig von der internen Einhaltung und Akzeptanz der betroffenen Gruppen. In den USA, wo das Berufsbild des Lobbyisten eine weit weniger negative Konnotation besitzt, funktionieren diese Kodizies in der Regel weil sie allgemein akzeptiert sind und im Verlaufe der historischen Entwicklung des Selbstverständnis der Tätigkeit internalisiert wurden. In einem Land mit einer weniger langen Entwicklungsgeschichten des Lobbyismus wie z.B Deutschland oder zahlreiche postkommunistische Länder funktioniert diese indirekte Regulierung häufig nicht. Zu den staatlich initiierten indirekten Maßnahmen gehört u.a. auch die straf- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zur Korruption. Wie bereits erwähnt spielt die Korruption in der kriminologischen Relevanz des Lobbyismus lediglich eine Nebenrolle. Viele Parteispenden und Zahlungen für wenig konkrete und langfristig angelegte politische Grundsatzentscheidungen lassen sich nur schwer unter die einschlägigen Tatbestände subsumieren.     
Die Regulierung der Korruption ist daher nur indirekt für die Regulierung des Lobbyismus von Nutzen.
Die Regulierung der Korruption ist daher nur indirekt für die Regulierung des Lobbyismus von Nutzen.


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