Definition

Lebensmittelkriminalität (food crime) umfasst die Gesamtheit der Straftaten im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel, der Lebensmittelzusatzstoffe und der Nahrungsergänzungsmittel, und zwar insbesondere die strafbaren Irreführungen und Gesundheitsgefährdungen von VerbraucherInnen.

Lebensmittel im Sinne kriminologischer Betrachtung sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. So werden Lebensmittel auch von der "EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht - VO (EG) 178/2002 - definiert. Für die Kriminologie kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass die Stoffe von Menschen aufgenommen werden - nicht darauf, ob moralische oder rechtliche Vorschriften von der Aufnahme der Stoffe abraten (Zigarettenqualm) oder die Aufnahme verbieten (Cannabisprodukte).

Insofern ergibt sich eine Differenz zur normativen Klassifizierung nach Teilen des deutschen Rechts. Denn aus kriminologischer Perspektive wären neben dem gesetzlich als Genussmittel akzeptierten Alkohol auch Cannabisprodukte u.ä. (obwohl sie rechtlich als "Betäubungsmittel" klassifiziert und damit gesetzlich aus der Gruppe der Genussmittel ausgegrenzt und auch nicht als Lebensmittel qualifiziert werden) als Genussmittel anzusehen.



Literatur

Walters, Reece (2007) Food Crime, Regulation and the Biotech Harvest. European Journal of Criminology, Vol. 4, No. 2, 217-235.