Lebensmittelkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==


Als Lebensmittel kann man alle Stoffe oder Erzeugnisse bezeichnen, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. So werden sie auch von der "EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht - VO (EG) 178/2002 - definiert.  
Lebensmittelkriminalität (food crime) umfasst die Gesamtheit der Straftaten im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel, der Lebensmittelzusatzstoffe und der Nahrungsergänzungsmittel, und zwar insbesondere die strafbaren Irreführungen und Gesundheitsgefährdungen von VerbraucherInnen.
 
Lebensmittel im Sinne kriminologischer Betrachtung sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. So werden Lebensmittel auch von der "EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht - VO (EG) 178/2002 - definiert. Für die Kriminologie kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass die Stoffe von Menschen aufgenommen werden - nicht darauf, ob moralische oder rechtliche Vorschriften von der Aufnahme der Stoffe abraten (Zigarettenqualm) oder die Aufnahme verbieten (Cannabisprodukte).
 
Insofern ergibt sich eine Differenz zur normativen Klassifizierung nach Teilen des deutschen Rechts. 
Denn aus kriminologischer Perspektive wären neben dem gesetzlich als Genussmittel akzeptierten Alkohol auch Cannabisprodukte u.ä. (obwohl sie rechtlich als "Betäubungsmittel" klassifiziert und damit gesetzlich aus der Gruppe der Genussmittel ausgegrenzt und auch nicht als Lebensmittel qualifiziert werden) als Genussmittel anzusehen.  


Zu solchen Stoffen und Erzeugnissen zählen Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden. Während der Begriff Nahrungsmittel diejenigen Lebensmittel bezeichnet, die vorwiegend der Ernährung und nicht vorwiegend dem Genuss dienen, bezeichnet der Begriff Genussmittel diejenigen Lebensmittel, die vorwiegend dem Genuss dienen. Dem Genuss dient nach einer verbreiteten Ansicht auch die Veränderung des Wachbewußtseins im Sinne eines Rausches oder seiner Vorformen. Danach wären neben Alkohol auch Cannabisprodukte u.ä. - obwohl rechtlich als "Betäubungsmittel" klassifiziert und gesetzlich aus der Gruppe der Lebensmittel ausgegrenzt - aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als Genussmittel und damit als Lebensmittel zu qualifizieren.


Als Lebensmittelkriminalität (food crime) lässt sich aus kriminologischer Sicht daher die Gesamtheit der Taten im Bereich der Ernährung und des Genusses, insbesondere durch Irreführung oder Gesundheitsgefährdungen der Verbraucher, bezeichnen.




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