Kritik der Polizei bei Walter Benjamin und Giorgio Agamben: Unterschied zwischen den Versionen

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=== '''Kritik an der Kritik: Das Verhältnis von Theorie und Empirie''' ===
=== '''Kritik an der Kritik: Das Verhältnis von Theorie und Empirie''' ===
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In''Zur Kritik der Gewalt'' und ''Souveräne Polizei'' bedienen Benjamin und Agamben sich historischer Beispiele, um ihre theoretischen Gedankengänge zu illustrieren und unterstützen. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob diese empirischen Ergebnisse zu gültigen theoretischen Aussagen verallgemeinert werden können.  
In ''Zur Kritik der Gewalt'' und ''Souveräne Polizei'' bedienen Benjamin und Agamben sich historischer Beispiele, um ihre theoretischen Gedankengänge zu illustrieren und unterstützen. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob diese empirischen Ergebnisse zu gültigen theoretischen Aussagen verallgemeinert werden können.  
[http://de.wikipedia.org/wiki/Honneth Axel Honneth] bemängelt beispielsweise, dass Benjamins Ausführungen zur rechtserhaltenden Gewalt und somit auch seine Polizeikritik auf problematischen Grundlagen beruhen würden (vgl. Honneth 2011: 203). Bei Benjamins Kritik handle es sich um die „Verallgemeinerung von historischen Erfahrungen“ (ebd.), argumentiert Honneth. Die theoretische Einschätzung dieser Erfahrungen verdanke „sich ganz offensichtlich lebhaftesten Eindrücken vom Machtmißbrauch der Polizeibehörden“ (Honneth 2011: 202) zu Beginn der 1920er Jahre in der [http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik Weimarer Republik]. Am meisten verstört Honneth hierbei Benjamins These über die Polizei in der [http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie Demokratie] als die „denkbar größte Entartung der Gewalt“ (Benjamin 1991: 190; vgl. 1.3.3): „Daß [sic!] es vielleicht auch ganz anders sein könnte, daß [sic!] nämlich gerade demokratische Gesellschaften mit der Zeit zivile Ressourcen der Bindung von Polizei und Militär entwickeln könnten, liegt außerhalb seines [Benjamins] Vorstellungshorizonts.“ (Honneth 2011: 202)
[http://de.wikipedia.org/wiki/Honneth Axel Honneth] bemängelt beispielsweise, dass Benjamins Ausführungen zur rechtserhaltenden Gewalt und somit auch seine Polizeikritik auf problematischen Grundlagen beruhen würden (vgl. Honneth 2011: 203). Bei Benjamins Kritik handle es sich um die „Verallgemeinerung von historischen Erfahrungen“ (ebd.), argumentiert Honneth. Die theoretische Einschätzung dieser Erfahrungen verdanke „sich ganz offensichtlich lebhaftesten Eindrücken vom Machtmißbrauch der Polizeibehörden“ (Honneth 2011: 202) zu Beginn der 1920er Jahre in der [http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik Weimarer Republik]. Am meisten verstört Honneth hierbei Benjamins These über die Polizei in der [http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie Demokratie] als die „denkbar größte Entartung der Gewalt“ (Benjamin 1991: 190; vgl. 1.3.3): „Daß [sic!] es vielleicht auch ganz anders sein könnte, daß [sic!] nämlich gerade demokratische Gesellschaften mit der Zeit zivile Ressourcen der Bindung von Polizei und Militär entwickeln könnten, liegt außerhalb seines [Benjamins] Vorstellungshorizonts.“ (Honneth 2011: 202)
Auch Agambens Äußerungen – und damit verbunden die Interpretation seiner verwendeten Beispiele im Text ''Souveräne Polizei'', der [http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Golfkrieg Zweite Golfkrieg] oder die [http://de.wikipedia.org/wiki/Judenvernichtung Judenvernichtung] – gilt es kritisch zu hinterfragen. Daniel Loick äußert beispielsweise Bedenken über die historische Stimmigkeit der Überlegungen Agambens (vgl. Loick 2012: 232; 3.3). Dennoch betont er aber auch den positiven Aspekt, dass Agamben „Funktionsweisen und Zusammenhänge, die von der traditionellen Theorie der Souveränität gar nicht in den Blick genommen wurden“ (Loick 2012: 232) exponiert habe. Weiterführende Kritik an Agamben, die oftmals auf das Fehlen einer in sich geschlossenen Rechtstheorie insistiert, formulieren Fabian Steinhauer (vgl. Steinhauer 2010: 220-224) oder [http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Frankenberg Günter Frankenberg] (vgl. Frankenberg 2010: 148f.; 3.3).
Auch Agambens Äußerungen – und damit verbunden die Interpretation seiner verwendeten Beispiele im Text ''Souveräne Polizei'', der [http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Golfkrieg Zweite Golfkrieg] oder die [http://de.wikipedia.org/wiki/Judenvernichtung Judenvernichtung] – gilt es kritisch zu hinterfragen. Daniel Loick äußert beispielsweise Bedenken über die historische Stimmigkeit der Überlegungen Agambens (vgl. Loick 2012: 232; 3.3). Dennoch betont er aber auch den positiven Aspekt, dass Agamben „Funktionsweisen und Zusammenhänge, die von der traditionellen Theorie der Souveränität gar nicht in den Blick genommen wurden“ (Loick 2012: 232) exponiert habe. Weiterführende Kritik an Agamben, die oftmals auf das Fehlen einer in sich geschlossenen Rechtstheorie insistiert, formulieren Fabian Steinhauer (vgl. Steinhauer 2010: 220-224) oder [http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Frankenberg Günter Frankenberg] (vgl. Frankenberg 2010: 148f.; 3.3).
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'''Personen'''
'''Personen'''
* [[Giorgio Agamben]]
* [[Giorgio Agamben]]
* [[Walter Benjamin]]
* [[Michel Foucault]]   
* [[Michel Foucault]]   
* [[Walter Benjamin]]


'''Themen'''
'''Themen'''
* [[Feindstrafrecht]]  
* [[Feindstrafrecht]]  
* [[Tropa de Elite]] (Film)
* [[Polizei]]
* [[Polizei]]
* [[Souveräne Polizei]]
* [[Zur Kritik der Gewalt]]
* [[Polizeirecht]]
* [[Polizeirecht]]
* [[Souveräne Polizei]] (Text von Agamben)
* [[Tropa de Elite]] (Film)
* [[Zur Kritik der Gewalt]] (Text von Benjamin)
== Weblinks ==
* Benjamin, Walter (1921) Zur Kritik der Gewalt, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik (pdf)
[[http://www.sciacchitano.it/Pensatori%20epistemici/Benjamin/Zur%20Kritik%20der%20Gewalt.pdf]]
* Engert, Roland: Zur Kritik der Gewalt. Ein Porträt des Aufsatzes von Walter Benjamin. [[http://wbenjamin.de/Gewalt/GEWALT.htm]]
* Hesse, Christoph (2007) Walter Benjamin und die Frankfurter Schule. Vortrag Goethe Institut Tiflis. Rote Ruhr Uni. [[http://www.rote-ruhr-uni.com/cms/IMG/pdf/Hesse_Benjamin_FrankfurterSchule.pdf]]
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