Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen
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(2) Wer stellt die Prognosen? | (2) Wer stellt die Prognosen? | ||
== | Kriminalprognosen zur Frage der zukünftigen Legalprognose eines Verurteilten werden in der Regel durch Diplompsychologen oder Psychiater erstellt, die üblicher Weise entweder im Strafvollzug bzw. in forensischen Fachkrankenhäusern oder in freier Praxis tätig sind. Der Sachverständige wird durch Beschluss des zuständigen Gerichts beauftragt. | ||
== Gruppenprognosen == | |||
== Globalprognosen == | |||