Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalität (abgeleitet von lat. crimen = Verbrechen; die Lateiner haben schon die Bedeutungen Schuld, Beschuldigung und Verbrechen zusammengefaßt) meint Verbrechen als soziale Erscheinung. Sie ist die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Es handelt sich also um die mit einem besonderen Unwerturteil belegten Rechtsbrüche (Kaiser 1996).
Kriminalität (abgeleitet von lat. crimen = Verbrechen; die Lateiner haben schon die Bedeutungen Schuld, Beschuldigung und Verbrechen zusammengefaßt) meint Verbrechen als soziale Erscheinung. Sie ist die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Es handelt sich also um die mit einem besonderen Unwerturteil belegten Rechtsbrüche (Kaiser 1996).


Die Erfassung eines möglichst realitätsnahen Bildes von der Verbrechenswirklichkeit bereitet insoweit Schwierigkeiten, als es „die“ Kriminalität als einen naturalistisch gegebenen und zu messenden Sachverhalt überhaupt nicht gibt. Die Eigenschaft „kriminell“ wohnt einem Verhalten nämlich keineswegs a priori inne, sondern wird ihm auf der normativen Grundlage vorgängiger gesellschaftlicher Festlegungen (formeller Verbrechensbegriff) im Wege mehrstufiger Wahrnehmungs- und Bewertungsprozesse zugeschrieben. Ob ein deskriptiv feststellbarer Sachverhalt wie die Tötung eines Menschen durch einen anderen als fahrlässige Tötung, Mord oder Totschlag oder doch nur als unverschuldeter Unfall zu deuten ist, lässt sich immer erst durch einen zusätzlichen askriptiven, auf die Normen des Strafrechts bezogenen Wertungsschritt beantworten. Wie von den Vertretern der Etikettierungsansätze zutreffend dargelegt, ist Verbrechen somit kein klar fassbarer ontologischer Befund im Sinne eines Realphänomens, sondern ein durch Interpretation der sozialen Wirklichkeit gewonnenes Konstrukt. Die für die soziale Konstruktion von Kriminalität maßgeblichen Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse sind sehr komplex und können individuell und institutionell zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. So ist die Perspektive des Täters typischerweise eine andere als die des Opfers. Die Beobachtungen und Interpretationen der Tatbeteiligten können wiederum von der Bedeutung divergieren, die ein Dritter einem bestimmten Vorgang beimisst. Schließlich können die von den Instanzen informeller Sozialkontrolle vorgenommenen Parallelwertungen in der Laiensphäre erheblich von denjenigen juristischen Einschätzungen abweichen, die von den formellen Kontrollinstanzen wie Polizei und Strafjustiz getroffen werden. In Abhängigkeit der jeweiligen Perspektive treten somit sehr verschiedene Realitätskonstruktionen nebeneinander. Um ein möglichst vollständiges und breit gefächertes Bild von Kriminalität als gesellschaftliches Massenphänomen entwerfen zu können, müssen diese unterschiedlichen Konstitutionsebenen zusammengeführt werden. Mit den Kriminalitätsstatistiken allein ist dies nicht zu leisten.
Die Erfassung eines möglichst realitätsnahen Bildes von der Verbrechenswirklichkeit bereitet insoweit Schwierigkeiten, als es „die“ Kriminalität als einen naturalistisch gegebenen und zu messenden Sachverhalt überhaupt nicht gibt. Die Eigenschaft „kriminell“ wohnt einem Verhalten nämlich keineswegs a priori inne, sondern wird ihm auf der normativen Grundlage vorgängiger gesellschaftlicher Festlegungen (formeller Verbrechensbegriff) im Wege mehrstufiger Wahrnehmungs- und Bewertungsprozesse zugeschrieben. Ob ein deskriptiv feststellbarer Sachverhalt wie die Tötung eines Menschen durch einen anderen als fahrlässige Tötung, Mord oder Totschlag oder doch nur als unverschuldeter Unfall zu deuten ist, lässt sich immer erst durch einen zusätzlichen askriptiven, auf die Normen des Strafrechts bezogenen Wertungsschritt beantworten. Wie von den Vertretern der Etikettierungsansätze zutreffend dargelegt, ist Verbrechen somit kein klar fassbarer ontologischer Befund im Sinne eines Realphänomens, sondern ein durch Interpretation der sozialen Wirklichkeit gewonnenes Konstrukt. Die für die soziale Konstruktion von Kriminalität maßgeblichen Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse sind sehr komplex und können individuell und institutionell zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. So ist die Perspektive des Täters typischerweise eine andere als die des Opfers. Die Beobachtungen und Interpretationen der Tatbeteiligten können wiederum von der Bedeutung divergieren, die ein Dritter einem bestimmten Vorgang beimisst. Schließlich können die von den Instanzen informeller Sozialkontrolle vorgenommenen Parallelwertungen in der Laiensphäre erheblich von denjenigen juristischen Einschätzungen abweichen, die von den formellen Kontrollinstanzen wie Polizei und Strafjustiz getroffen werden. In Abhängigkeit der jeweiligen Perspektive treten somit sehr verschiedene Realitätskonstruktionen nebeneinander. Um ein möglichst vollständiges und breit gefächertes Bild von Kriminalität als gesellschaftliches Massenphänomen entwerfen zu können, müssen diese unterschiedlichen Konstitutionsebenen zusammengeführt werden. (Göppinger 2008)
Die aus ihnen ablesbare Kriminalitätsentwicklung ist sehr selektiv und verzerrt, denn sie messen nur das, was den Strafverfolgungsbehörden offiziell bekannt geworden ist, das sog. Hellfeld. Von der Menge der tatsächlich begangenen strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen ist dies nur ein nach Fall- und Tätergruppen vorselektierter Ausschnitt, denn längst nicht alle kriminalisierbaren Sachverhalte werden von den Opfern, den Tatzeugen oder anderen auch faktisch wahrgenommen, als Straftat bewertet und den Behörden angezeigt. Um sich der realen Verbrechenswirklichkeit anzunähern und das Kriminalitätslagebild zu optimieren, ist es daher notwendig, ergänzend zu den kriminalstatistischen Informationen über das Hellfeld auch Daten über diejenigen Taten zu gewinnen, die den Blicken der Strafverfolgungsbehörden entzogen sind und insoweit gewissermaßen im Dunkeln verbleiben. Dieser Aufgabe widmet sich die sog. Dunkelfeldforschung. (Göppinger 2008)


== Klassifikationen ==
== Klassifikationen ==
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Die Kriminalitätsgeschichte verweist auf die Notwendigkeit, Kriminalität auf gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse zu beziehen, die im Strafrecht ihren Ausdruck finden. Im England des 18. Jahrhunderts ist der Zusammenhang von Strafrecht und Sozialkontrolle besonders eng (Hay 1975). Die englische Kriminalitätsgeschichte hat mit Energie und Erfolg versucht, für die vormoderne Zeit Kriminalitätsstrukturen in regional abgegrenzten Räumen herauszuarbeiten (Cockburn 1977). Die Überlieferung von Grafschafts-, Kirchen- und Adelsgerichten ist dabei die wichtigste Quelle. Schon für das 17. Jahrhundert belegen Zeitreihenanalysen eine eindeutige Dominanz der Eigentumskriminalität. Vor drei Grafschaftsgerichten (Essex, Hertfordshire, Sussex) standen z.B. in dem Zeitraum 1559-1625 über 70 Prozent der Angeklagten wegen Diebstahl oder Raubes vor Gericht.
Die Kriminalitätsgeschichte verweist auf die Notwendigkeit, Kriminalität auf gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse zu beziehen, die im Strafrecht ihren Ausdruck finden. Im England des 18. Jahrhunderts ist der Zusammenhang von Strafrecht und Sozialkontrolle besonders eng (Hay 1975). Die englische Kriminalitätsgeschichte hat mit Energie und Erfolg versucht, für die vormoderne Zeit Kriminalitätsstrukturen in regional abgegrenzten Räumen herauszuarbeiten (Cockburn 1977). Die Überlieferung von Grafschafts-, Kirchen- und Adelsgerichten ist dabei die wichtigste Quelle. Schon für das 17. Jahrhundert belegen Zeitreihenanalysen eine eindeutige Dominanz der Eigentumskriminalität. Vor drei Grafschaftsgerichten (Essex, Hertfordshire, Sussex) standen z.B. in dem Zeitraum 1559-1625 über 70 Prozent der Angeklagten wegen Diebstahl oder Raubes vor Gericht.
Auch die französische Kriminalitätsgeschichte hat sich sehr intensiv mit der vorrevolutionären Zeit befasst (Deyon 1975; Castan 1980). Die Überlieferung erlaubt es, auch schon für das Ancien régime auf breiter Basis den Zusammenhang von Delinquenz, Stafsystem und Strafpraxis anzugehen. Dabei wird ein für die Geschichte der Kriminalität wichtiger Gesichtspunkt herausgestellt. In Frankreich gab es ein breit gefächertes System informeller Strafkontrolle („se faire justice soimême“) mit einer sehr langen Lebensdauer. Es beeinflusste stark die durch Bürokratien registrierte Kriminalität. Erst im 19. Jahrhundert gewannen die Instanzen staatlicher Strafgewalt Gewicht und Durchschlagskraft.
Auch die französische Kriminalitätsgeschichte hat sich sehr intensiv mit der vorrevolutionären Zeit befasst (Deyon 1975; Castan 1980). Die Überlieferung erlaubt es, auch schon für das Ancien régime auf breiter Basis den Zusammenhang von Delinquenz, Stafsystem und Strafpraxis anzugehen. Dabei wird ein für die Geschichte der Kriminalität wichtiger Gesichtspunkt herausgestellt. In Frankreich gab es ein breit gefächertes System informeller Strafkontrolle („se faire justice soimême“) mit einer sehr langen Lebensdauer. Es beeinflusste stark die durch Bürokratien registrierte Kriminalität. Erst im 19. Jahrhundert gewannen die Instanzen staatlicher Strafgewalt Gewicht und Durchschlagskraft.
Für den größten deutschen Einzelstaat, Preußen, sind die engen Verflechtungen von Gesellschafts- und Kriminalitätsgeschichte herausgearbeitet worden (Blasius 1976; 1978). Dass um die Mitte des 19. Jahrhunderts Kriminalität zum Massenphänomen wurde, hat eindeutig sozialökonomische Ursachen. Die Geschichte der Kriminalität rückt Armut und Not nachdrücklich ins Zentrum jenes Motivspektrums, das insbesondere hinter Massendelikten steht. Die Grenzlinien zwischen einem vormodernen, agrarische geprägten und einem modernen, städtisch-industriell bestimmten Verbrechertyp sind nicht scharf zu ziehen. Mit Industrialisierung und Urbanisierung, die in Deutschland erst im letzten Viertes des 19. Jahrhunderts voll einsetzten, stellte sich keineswegs ein Deliktschub bei Diebstählen ein; den gab es vielmehr vorher.
Für den größten deutschen Einzelstaat, Preußen, sind die engen Verflechtungen von Gesellschafts- und Kriminalitätsgeschichte herausgearbeitet worden (Blasius 1976; 1978). Dass um die Mitte des 19. Jahrhunderts Kriminalität zum Massenphänomen wurde, hat eindeutig sozialökonomische Ursachen. Die Geschichte der Kriminalität rückt Armut und Not nachdrücklich ins Zentrum jenes Motivspektrums, das insbesondere hinter Massendelikten steht. Die Grenzlinien zwischen einem vormodernen, agrarisch geprägten und einem modernen, städtisch-industriell bestimmten Verbrechertyp sind nicht scharf zu ziehen. Mit Industrialisierung und Urbanisierung, die in Deutschland erst im letzten Viertes des 19. Jahrhunderts voll einsetzten, stellte sich keineswegs ein Deliktschub bei Diebstählen ein; den gab es vielmehr vorher.
Die historische Kriminalitätsforschung beschäftigt sich zwar primär mit Kriminalität als Abbreviatur der sozialen und ökonomischen Entwicklung; doch verstärkt wendet sie auch ihre Aufmerksamkeit der Lebenswirklichkeit jener Schichten zu, die mit Recht in Konflikt gerieten. Nicht um eine falsche Romantisierung des Verbrechens geht es dabei, sondern um den Zusammenhang von Verbrechen und Gesellschaft sowie um die Markierung gesellschaftlicher Warnsignale. Für die moderne Kriminologie ist die Sozialgeschichte der Kriminalität von produktivem Erinnerungswert. (Kaiser 1993)
Die historische Kriminalitätsforschung beschäftigt sich zwar primär mit Kriminalität als Abbreviatur der sozialen und ökonomischen Entwicklung; doch verstärkt wendet sie auch ihre Aufmerksamkeit der Lebenswirklichkeit jener Schichten zu, die mit Recht in Konflikt gerieten. Nicht um eine falsche Romantisierung des Verbrechens geht es dabei, sondern um den Zusammenhang von Verbrechen und Gesellschaft sowie um die Markierung gesellschaftlicher Warnsignale. Für die moderne Kriminologie ist die Sozialgeschichte der Kriminalität von produktivem Erinnerungswert. (Kaiser 1993)
== Geschichte des Begriffs ==
In der Vergangenheit wurde der Begriff zwar von vornherein in Verbindung mit der Kriminalstatistik benutzt, hatte aber variierende Bedeutungen. Der erste von Flörchinger nachgewiesene eigenständige Lexikoneintrag von Kriminalität stammt aus dem Criminallexikon von Jagemann und Brauer (1854), beinhaltet aber nur einen Verweis: "Criminalität. S. Criminalstatistik. Wichtiger ist vielleicht die erste inhaltliche Bestimmung von 1895 in Meyers Kleinem Konversationslexikon: "Kriminalität, lat., das Verhalten eines Volkes oder einer Bevölkerungsgruppe zum Strafgesetz, ein Hauptzweig der Moralstatistik". Der Brockhaus versteckt Kriminalität zunächst (1888) unter dem Stichwort "Kriminalstatistik" und erläutert: "Zunächst kommt es darauf an, den Prozentsatz der verurteilten Verbrecher von der Gesamtbevölkerung (die sog. Kriminalität eines Landes oder nach Quételet in nicht zufälliger Weise als Maßstab für den 'verbrecherischen Hang der Bevölkerung' bezeichnet) statistisch festzustellen, wobei dann wiederum zwischen den einzelnen Landesteilen unterschieden, auch der statistische Vergleich mit anderen Staaten gezogen wird." Erst 1902 (Konvers. -L., 14. Aufl., 10. Bd., S. 735-738) wertet er Kriminalität zum eigenständigen Stichwort auf: "Kriminalität (neulat.), sowohl das Verhalten eines Volkes oder einer Volksklasse wie auch das Verhalten eines Einzelnen in strafrechtlicher Beziehung."
Die zunehmende Sammlung großer Mengen von Akten über Verbrechen, die sich auf immer größere Mengen von Menschen und immer größere Territorien bezog, ließ die Besonderheiten des Einzelfalls hinter der groben Kategorisierung verschwinden. Der Begriff der Kriminalität entspricht insofern einem realgeschichtlichen Prozess der wachsenden quantitativen Bearbeitung von Rechtsverletzungen (und den ihnen zugrunde liegenden sozialen Beziehungen) und der zunehmenden Abstraktion von den Besonderheiten der jeweiligen Einzelfälle. Zwischen den Quantifizierung und Abstraktion der Herrschaftsbeziehungen in der realen Gesellschaft und der quantitativen Behandlung sozialer Sachverhalte in der Alltagssprache und den Wissenschaften bestand also ein Zusammenhang. Nicht nur, weil das stärker quantitative Regieren den Staatsdienern das Denken und die Aktenführung in immer stärker quantitativen Kategorien nahelegte, sondern auch deshalb, weil die nunmehr im realen Herrschaftsprozess gegebenen Realabstraktionen (im Sinn von Realquantifizierungen) mit dem Mittel der Zahl angemessen dargestellt werden konnten, drängte sich die Entwicklung eines dieser Realität entsprechenden Kollektivsingulars für deren wissenschaftliche Analyse an. Insofern ist die Entstehung des Begriffs der Kriminalität ein Ausdruck des Umstands, "dass wichtige Merkmale der aufkommenden bürgerlichen Gesellschaft dem Gedanken einer quantitativen Betrachtung sozialer Verhältnisse entgegenkamen" (Kern 1982, S. 35).


== Kriminologische Relevanz ==
== Kriminologische Relevanz ==
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*Eisenberg, Ulrich, Kriminologie, 6. Auflage, C.H. Beck, München, 2005
*Eisenberg, Ulrich, Kriminologie, 6. Auflage, C.H. Beck, München, 2005
*Flörchinger, Susana, Der Begriff Kriminalität. Eine Entstehungsgeschichte. Dissertation (Dr. phil.) FB 05, Universität Hamburg Juni 2004
*Flörchinger, Susana, Der Begriff Kriminalität. Eine Entstehungsgeschichte, Hamburg 2004
*Göppinger, Kriminologie, 6. Auflage, C.H. Beck, München, 2008
*Göppinger, Kriminologie, 6. Auflage, C.H. Beck, München, 2008
*Hess, Henner / Scheerer, Sebastian, Was ist Kriminalität? Kriminologisches Journal, 29. Jg., 2/97, Juventa Verlag, Weinheim
*Hess, Henner / Scheerer, Sebastian, Was ist Kriminalität? Kriminologisches Journal, 29. Jg., 2/97, Juventa Verlag, Weinheim
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*Kaiser, Günther, Kriminologie, 3. Auflage, C.F. Müller, Heidelberg, 1996
*Kaiser, Günther, Kriminologie, 3. Auflage, C.F. Müller, Heidelberg, 1996
*Kaiser, Günther, Stichwort "Kriminalität" in: Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss, Hg., Kleines Krim. Wörterbuch. 3. Aufl. Heidelberg 1993, S. 238-246.
*Kaiser, Günther, Stichwort "Kriminalität" in: Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss, Hg., Kleines Krim. Wörterbuch. 3. Aufl. Heidelberg 1993, S. 238-246.
*Kern, Horst, Empirische Sozialforschung. Ursprünge, Ansätze, Entwicklungslinien. München: C.H. Beck 1982
*Kunz, Karl-Ludwig, Kriminologie. 5. Auflage. Bern: Haupt Verlag 2008
*Kunz, Karl-Ludwig, Kriminologie. 5. Auflage. Bern: Haupt Verlag 2008
*Kunz, Karl-Ludwig, Die wissenschaftliche Zugänglichkeit von Kriminalität. Wiesbaden: VS-Verlag 2008
*Kunz, Karl-Ludwig, Die wissenschaftliche Zugänglichkeit von Kriminalität. Wiesbaden: VS-Verlag 2008
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