Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Die historische Kriminalitätsforschung beschäftigt sich zwar primär mit Kriminalität als Abbreviatur der sozialen und ökonomischen Entwicklung; doch verstärkt wendet sie auch ihre Aufmerksamkeit der Lebenswirklichkeit jener Schichten zu, die mit Recht in Konflikt gerieten. Nicht um eine falsche Romantisierung des Verbrechens geht es dabei, sondern um den Zusammenhang von Verbrechen und Gesellschaft sowie um die Markierung gesellschaftlicher Warnsignale. Für die moderne Kriminologie ist die Sozialgeschichte der Kriminalität von produktivem Erinnerungswert. (Kaiser 1993)
Die historische Kriminalitätsforschung beschäftigt sich zwar primär mit Kriminalität als Abbreviatur der sozialen und ökonomischen Entwicklung; doch verstärkt wendet sie auch ihre Aufmerksamkeit der Lebenswirklichkeit jener Schichten zu, die mit Recht in Konflikt gerieten. Nicht um eine falsche Romantisierung des Verbrechens geht es dabei, sondern um den Zusammenhang von Verbrechen und Gesellschaft sowie um die Markierung gesellschaftlicher Warnsignale. Für die moderne Kriminologie ist die Sozialgeschichte der Kriminalität von produktivem Erinnerungswert. (Kaiser 1993)


Geschichte des Begriffs
== Geschichte des Begriffs ==
 
In der Vergangenheit wurde der Begriff zwar von vornherein in Verbindung mit der Kriminalstatistik benutzt, hatte aber variierende Bedeutungen. Der erste von Flörchinger nachgewiesene eigenständige Lexikoneintrag von Kriminalität stammt aus dem Criminallexikon von Jagemann und Brauer (1854), beinhaltet aber nur einen Verweis: "Criminalität. S. Criminalstatistik. Wichtiger ist vielleicht die erste inhaltliche Bestimmung von 1895 in Meyers Kleinem Konversationslexikon: "Kriminalität, lat., das Verhalten eines Volkes oder einer Bevölkerungsgruppe zum Strafgesetz, ein Hauptzweig der Moralstatistik". Der Brockhaus versteckt Kriminalität zunächst (1888) unter dem Stichwort "Kriminalstatistik" und erläutert: "Zunächst kommt es darauf an, den Prozentsatz der verurteilten Verbrecher von der Gesamtbevölkerung (die sog. Kriminalität eines Landes oder nach Quételet in nicht zufälliger Weise als Maßstab für den 'verbrecherischen Hang der Bevölkerung' bezeichnet) statistisch festzustellen, wobei dann wiederum zwischen den einzelnen Landesteilen unterschieden, auch der statistische Vergleich mit anderen Staaten gezogen wird." Erst 1902 (Konvers. -L., 14. Aufl., 10. Bd., S. 735-738) wertet er Kriminalität zum eigenständigen Stichwort auf: "Kriminalität (neulat.), sowohl das Verhalten eines Volkes oder einer Volksklasse wie auch das Verhalten eines Einzelnen in strafrechtlicher Beziehung."
In der Vergangenheit wurde der Begriff zwar von vornherein in Verbindung mit der Kriminalstatistik benutzt, hatte aber variierende Bedeutungen. Der erste von Flörchinger nachgewiesene eigenständige Lexikoneintrag von Kriminalität stammt aus dem Criminallexikon von Jagemann und Brauer (1854), beinhaltet aber nur einen Verweis: "Criminalität. S. Criminalstatistik. Wichtiger ist vielleicht die erste inhaltliche Bestimmung von 1895 in Meyers Kleinem Konversationslexikon: "Kriminalität, lat., das Verhalten eines Volkes oder einer Bevölkerungsgruppe zum Strafgesetz, ein Hauptzweig der Moralstatistik". Der Brockhaus versteckt Kriminalität zunächst (1888) unter dem Stichwort "Kriminalstatistik" und erläutert: "Zunächst kommt es darauf an, den Prozentsatz der verurteilten Verbrecher von der Gesamtbevölkerung (die sog. Kriminalität eines Landes oder nach Quételet in nicht zufälliger Weise als Maßstab für den 'verbrecherischen Hang der Bevölkerung' bezeichnet) statistisch festzustellen, wobei dann wiederum zwischen den einzelnen Landesteilen unterschieden, auch der statistische Vergleich mit anderen Staaten gezogen wird." Erst 1902 (Konvers. -L., 14. Aufl., 10. Bd., S. 735-738) wertet er Kriminalität zum eigenständigen Stichwort auf: "Kriminalität (neulat.), sowohl das Verhalten eines Volkes oder einer Volksklasse wie auch das Verhalten eines Einzelnen in strafrechtlicher Beziehung."
Die zunehmende Sammlung großer Mengen von Akten über Verbrechen, die sich auf immer größere Mengen von Menschen und immer größere Territorien bezog, ließ die Besonderheiten des Einzelfalls hinter der groben Kategorisierung verschwinden. Der Begriff der Kriminalität entspricht insofern einem realgeschichtlichen Prozess der wachsenden quantitativen Bearbeitung von Rechtsverletzungen (und den ihnen zugrunde liegenden sozialen Beziehungen) und der zunehmenden Abstraktion von den Besonderheiten der jeweiligen Einzelfälle. Zwischen den Quantifizierung und Abstraktion der Herrschaftsbeziehungen in der realen Gesellschaft und der quantitativen Behandlung sozialer Sachverhalte in der Alltagssprache und den Wissenschaften bestand also ein Zusammenhang. Nicht nur, weil das stärker quantitative Regieren den Staatsdienern das Denken und die Aktenführung in immer stärker quantitativen Kategorien nahelegte, sondern auch deshalb, weil die nunmehr im realen Herrschaftsprozess gegebenen Realabstraktionen (im Sinn von Realquantifizierungen) mit dem Mittel der Zahl angemessen dargestellt werden konnten, drängte sich die Entwicklung eines dieser Realität entsprechenden Kollektivsingulars für deren wissenschaftliche Analyse an. Insofern ist die Entstehung des Begriffs der Kriminalität ein Ausdruck des Umstands, "dass wichtige Merkmale der aufkommenden bürgerlichen Gesellschaft dem Gedanken einer quantitativen Betrachtung sozialer Verhältnisse entgegenkamen" (Kern 1982, S. 35).
Die zunehmende Sammlung großer Mengen von Akten über Verbrechen, die sich auf immer größere Mengen von Menschen und immer größere Territorien bezog, ließ die Besonderheiten des Einzelfalls hinter der groben Kategorisierung verschwinden. Der Begriff der Kriminalität entspricht insofern einem realgeschichtlichen Prozess der wachsenden quantitativen Bearbeitung von Rechtsverletzungen (und den ihnen zugrunde liegenden sozialen Beziehungen) und der zunehmenden Abstraktion von den Besonderheiten der jeweiligen Einzelfälle. Zwischen den Quantifizierung und Abstraktion der Herrschaftsbeziehungen in der realen Gesellschaft und der quantitativen Behandlung sozialer Sachverhalte in der Alltagssprache und den Wissenschaften bestand also ein Zusammenhang. Nicht nur, weil das stärker quantitative Regieren den Staatsdienern das Denken und die Aktenführung in immer stärker quantitativen Kategorien nahelegte, sondern auch deshalb, weil die nunmehr im realen Herrschaftsprozess gegebenen Realabstraktionen (im Sinn von Realquantifizierungen) mit dem Mittel der Zahl angemessen dargestellt werden konnten, drängte sich die Entwicklung eines dieser Realität entsprechenden Kollektivsingulars für deren wissenschaftliche Analyse an. Insofern ist die Entstehung des Begriffs der Kriminalität ein Ausdruck des Umstands, "dass wichtige Merkmale der aufkommenden bürgerlichen Gesellschaft dem Gedanken einer quantitativen Betrachtung sozialer Verhältnisse entgegenkamen" (Kern 1982, S. 35).
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