Kriminalisierung

Version vom 26. November 2005, 23:15 Uhr von Christian (Diskussion | Beiträge)
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Kriminalisierung (vorläufige Version)

Als Kriminalisierung wird ein gesellschaftlicher Prozess bezeichnet, bei dem unter bestimmten rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und mit bestimmten Mitteln ein Verhalten innergesellschaftlich als kriminell ausgegrenzt wird. Das Zusammenspiel von kulturell überformbaren Moralnormen und staatlich gesetzten Rechtsnormen ermöglicht die Zuschreibung einer Handlung als normverletzend. Das, was in einer Gesellschaft als Verbrechen gilt, wird durch seine Definition im Vorgang der Kriminalisierung erst geschaffen.

Eine Kriminalisierung erfährt erstens die Handlung, die von einer gesellschaftlichen Mehrheit für strafwürdig gehalten wird, um die „legitimen Interessen des Allgemeinwohls“ zu wahren oder um weiteres sozialschädliches Verhalten zu unterbinden. Zweitens erfolgt eine Kriminalisierung dann, wenn der Strafgesetzgeber eine Handlung zum Straftatbestand macht, weil sie überdies strafbedürftig ist, d.h., die Strafe ist erforderlich, geeignet und angemessen.

Für die Einordnung einer Handlung als „kriminell“ sind historisch, sozial und kulturell unterschiedliche Gegebenheiten zu nennen, die zu einer wechselnden Bewertung der Kriminalität beitragen. Die Kriminalisierung ist somit das, was dem Begriff `Kriminalität´ seinen dynamischen Charakter verleiht. Durch die Dynamik des Verbrechensbegriffs und die große Auslegungsfähigkeit seiner Kriterien (Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit) sind in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen um die Notwendigkeit und die Inhalte der Strafe bzw. des Strafmaßes entstanden.