Kriminalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff der Kriminalisierung verweist auf den staatlichen Strafanspruch und die Zusammenhänge zwischen Normsetzung und rechtlicher Ahndung von Normverletzungen. Kriminalisierung hängt von zahlreichen strukturell bedingten Prozessen ab, in denen bestimmte Handlungen als "[[kriminell]]" definiert und verfolgt werden oder Personen aufgrund des Begehens derartiger Handlungen das Merkmal des "Kriminellen" erhalten.
Der Begriff der Kriminalisierung verweist auf den staatlichen Strafanspruch und die Zusammenhänge zwischen Normsetzung und rechtlicher Ahndung von Normverletzungen. Kriminalisierung hängt von zahlreichen strukturell bedingten Prozessen ab, in denen bestimmte Handlungen als "[[kriminell]]" definiert und verfolgt werden oder Personen aufgrund des Begehens derartiger Handlungen das Merkmal des "Kriminellen" erhalten.
Der Topos Kriminalisierung repräsentiert keinen festen Zustand sondern stellt den Prozess der [[Normgenese]] und Normanwendung in den Vordergrund: Das, was als ungesetzlich ([[kriminell]]) gilt wird in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen strafrechtlich festgelegt.
Der Topos Kriminalisierung repräsentiert keinen festen Zustand, sondern stellt den Prozess der [[Normgenese]] und Normanwendung in den Vordergrund: Das, was als ungesetzlich ([[kriminell]]) gilt, wird in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen strafrechtlich festgelegt.


===='''Legislative Kriminalisierung'''====
===='''Legislative Kriminalisierung'''====
Anonymer Benutzer