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Den Entstehungshintergrund des Labeling berücksichtigt, ist Kriminalisierung ein parteinehmender Begriff. Parteilichkeit liegt in der Bezugnahme oder der Identifikation mit den "Geschädigten" | Den Entstehungshintergrund des Labeling berücksichtigt, ist Kriminalisierung ein parteinehmender Begriff. Parteilichkeit liegt in der Bezugnahme oder der Identifikation mit den "Geschädigten". Der Begriff deutet eine Hinwendung zu den "Schwächeren" der Gesellschaft hin. Er verweist auf einen Widerstand aus einer "ohnmächtigen Position" heraus und bezichtigt die Instanzen sozialer Kontrolle bezüglich bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und bezogen auf das Verhalten bestimmter Personen selektiv, unfair oder ungerecht zu urteilen. Es mutet aus dieser argumentativen Perspektive seltsam an, von z.B. einem Massenmörder, der vor Gericht gebracht wird, zu behaupten er sei kriminalisiert worden. In diesem Kontekt ist das Wort Kriminalisierung nicht gebräulich. | ||
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