Koreanische Kriminalpolitik

(im Bezug auf Entwicklungsgeschichte des Strafgerichtsverfahren)


Definition der Kriminalpolitik

1. Geschichte und Zustand der koreanischen Kriminalpolitik

Der Begriff Kriminalpolitik wurde im 18. Jahrhundert zum ersten Mal in Deutschland benutzt, in Korea wurde den Begriff in der japanischen Kolonialbesatzungszeit(1910-1945) eingeführt. Das traditionelle koreanische Strafrecht war stark vom chinesischen Strafrecht beeinflusst, wurde aber unter dem politischen Druck Japans zunächst zurückdrängt und später abgelöst, als Japan der „Hyongpop Daeson (der Große Strafkodex)“ im Jahre 1905 das Land dazu erzwungen hatte, das Strafrecht moderner zu gestalten. Da das japanische Rechtssystem vom europäischen Recht stark beeinflußt war, nahm das koreanische Strafgesetz unter der japanischen Herrschaft auch das gleiche Rechtssystem in sich auf. Das von Japan auferlegte StGB galt auch noch nach der Volksbefreiung Koreas (1945), und seine Grundstrukturen sind im dem 1953 eingeführten und danach 3mal geänderten koreanischen StGB erhalten geblieben. Die Strafprozessordnung hingegen wurde im Jahre 1948, drei Jahre nach der Befreiung von Japan, durch amerikanisches Rechtssystem nach dem Motto „Due process of law“, „review of legality for confinement“ und „release on bail“ ersetzt.


Die gegenwärtige größere Problematik der koreanischen Kriminalpolitik

1. Doppelte Rechtskultur als Ergebnis der erzwungenen Übernahme des ausländischen (bzw. europäischen) Rechtssystems

2. Koreanische "gesellschaftliche Sitten" vs. deutsche "soziale Adäquanz" – Ergänzungsnotwendigkeit der koreanischen Kriminalpolitik in Zusammenhang mit den Kulturunterschieden



Mögliche Lösung der Problematik

1. Gesetzänderungsmöglichkeit / Gestaltung der besonderen Rechtsvorschriften

2. Trial-Error bei der Theorienanwendung

- StGB: Nullum crimen sine lege
- StPO: „Due process of law (ordentliches Gerichtsverfahren)”

3. Weiterentwicklungsmöglichkeit der koreanischen Kriminalpolitik

4. Bürger-Mitwirkendes-Gericht = Schöffengericht + Schwurgericht

Seit 01.01.2008 führt Korea ein neues Gerichtsverfahrens ein, unter dem Namen "Bürger-Mitwirkendes-Gericht". Das neue Gerichtsverfahren ist eine sehr einzigartige Kombination mit deutschem Schöffengericht und amerikanischem Schwurgericht. Das neue Gerichtsverfahren gilt nur als Strafgerichtsverfahren, insbesonder in den Fällen von Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Rechtsbehinderung etc. Jeder Bürger ab 20 Jahre alt haben Pflicht und Recht an diesem Verfahren teilzunehmen, und jeder Angeklagte kann sich entscheiden, ob er/sie entweder ein Bürger-Mitwirkendes-Gerichtsverfahren oder ein normales Gerichtsverfahren will. Die Geschworene für ein Gerichtsverfahren bestehen aus 5-9 Personen, und können sich entscheiden für die Schuldigkeit des Angeklagtes, oder dem Richter ein Urteil vorschlagen. Die Kommission für die Bürger-Mitwirkende-Justiz von dem obersten Gerichtshof Koreas wird für mindestens 100-200 Fälle pro Jahr das neue Gerichtsverfahren erstmalig für 5 Jahren durchführen, danach sich entscheiden ob das neue Modell für koreanische Rechtskultur passend ist.


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