Koreanische Kriminalpolitik

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Allgemeine Information

Kriminalpolitik und Strafverfahren

Geschichte der koreanischen Kriminalpolitik

Der Begriff Kriminalpolitik wurde in Korea während der japanischen Besatzungszeit(1910-1945) eingeführt. Das traditionelle koreanische Strafrecht war stark vom chinesischen Strafrecht beeinflusst, wurde aber unter dem politischen Druck Japans zunächst zurückdrängt und später abgelöst, als Japan der „Hyongpop Daeson (der Große Strafkodex)“ im Jahre 1905 das Land dazu erzwungen hatte, das Strafrecht moderner zu gestalten. Da das japanische Rechtssystem stark vom europäischen Recht beeinflußt war, nahm das koreanische Strafgesetz unter der japanischen Herrschaft auch das gleiche Rechtssystem in sich auf. Das von Japan auferlegte StGB galt auch noch nach der Volksbefreiung Koreas (1945), und seine Grundstrukturen sind im dem 1953 eingeführten und danach dreimal geänderten koreanischen StGB erhalten geblieben. Die Strafprozessordnung hingegen wurde im Jahre 1948, drei Jahre nach der Befreiung von Japan, durch amerikanisches Rechtssystem nach dem Motto „Due process of law“, „review of legality for confinement“ und „release on bail“ ersetzt.


Die gegenwärtige Problematik der koreanischen Kriminalpolitik

Die meisten Rechtssysteme in Entwicklungsländern und in post-industrialisierten Ländern enthalten gleichzeitig verschiedene Regelungen der sozialen, ökonomischen und politischen Organisationen, die häufig einander widersprechen. Die Legitimierung der erzwungenen Übernahme des ausländischen Rechtssystems hat die größte Problematik der gegenwärtigen koreanischen Kriminalpolitik verursacht, die als Rechtspluralismus betrachtet werden kann.


Mögliche Lösung der Problematik

Bürger-Mitwirkendes-Gericht = Schöffengericht + Schwurgericht

Seit 01.01.2008 führt Korea ein neues Gerichtsverfahrens ein, unter dem Namen "Bürger-Mitwirkendes-Gericht". Das neue Gerichtsverfahren ist eine sehr einzigartige Kombination mit deutschem Schöffengericht und amerikanischem Schwurgericht. Das neue Gerichtsverfahren gilt nur als Strafgerichtsverfahren, insbesonder in den Fällen von Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Rechtsbehinderung etc. Jeder Bürger ab 20 Jahre alt haben Pflicht und Recht an diesem Verfahren teilzunehmen, und jeder Angeklagte kann sich entscheiden, ob er/sie entweder ein Bürger-Mitwirkendes-Gerichtsverfahren oder ein normales Gerichtsverfahren will. Die Geschworene für ein Gerichtsverfahren bestehen aus 5-9 Personen, und können sich entscheiden für die Schuldigkeit des Angeklagtes(Schwurgericht), oder dem Richter ein Urteil vorschlagen(Schöffengericht). Die Kommission für die Bürger-Mitwirkende-Justiz von dem obersten Gerichtshof Koreas wird für mindestens 100-200 Fälle pro Jahr das neue Gerichtsverfahren erstmalig für 5 Jahren durchführen, danach sich entscheiden ob das neue Modell für koreanische Rechtskultur passend ist.


Literatur

Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung; Abteilung 1 - Integration und Konflikt, Bericht 2007


Web Links