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'''Definition der Kriminalpolitik''' | '''Definition der Kriminalpolitik'''<br> | ||
1. Kriminalpolitik; Def.<br> | 1. Kriminalpolitik; Def.<br> | ||
Kriminalpolitik ist die Tätigkeit des Staates, welche die Verhinderung und einen Ausgleich von Verbrechen abstrebt, oder die Forschung und Studien der Tätigkeit. | Kriminalpolitik ist die Tätigkeit des Staates, welche die Verhinderung und einen Ausgleich von Verbrechen abstrebt, oder die Forschung und Studien der Tätigkeit. | ||
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'''Die gegenwärtige größere Problematik der koreanischen Kriminalpolitik''' | '''Die gegenwärtige größere Problematik der koreanischen Kriminalpolitik'''<br> | ||
1. Doppelte Rechtskultur als Ergebnis der erzwungenen Übernahme des ausländischen (bzw. europäischen) Rechtssystems | 1. Doppelte Rechtskultur als Ergebnis der erzwungenen Übernahme des ausländischen (bzw. europäischen) Rechtssystems<br> | ||
2. Koreanische "gesellschaftliche Sitten" vs. deutsche "soziale Adäquanz" – Ergänzungsnotwendigkeit der koreanischen Kriminalpolitik in Zusammenhang mit den Kulturunterschieden | 2. Koreanische "gesellschaftliche Sitten" vs. deutsche "soziale Adäquanz" – Ergänzungsnotwendigkeit der koreanischen Kriminalpolitik in Zusammenhang mit den Kulturunterschieden | ||
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'''Mögliche Lösung der Problematik''' | '''Mögliche Lösung der Problematik''' | ||
1. Gesetzänderungsmöglichkeit / Gestaltung der besonderen Rechtsvorschriften | 1. Gesetzänderungsmöglichkeit / Gestaltung der besonderen Rechtsvorschriften<br> | ||
2. Trial-Error bei der Theorienanwendung | 2. Trial-Error bei der Theorienanwendung | ||
: - StGB: Nullum crimen sine lege | |||
: - StPO: „Due process of law (ordentliches Gerichtsverfahren)” | |||
3. Weiterentwicklungsmöglichkeit der koreanischen Kriminalpolitik | 3. Weiterentwicklungsmöglichkeit der koreanischen Kriminalpolitik | ||
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