Kindstötung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Kindstötung wird die Tötung des eigenen Kindes durch einen Elternteil verstanden. Dabei wird entsprechend des Alters des Kindes zum Zeitpunkt der Tötung unterschieden zwischen [[Neonatizid]] (Tötung binnen 24 Stunden nach der Geburt durch die Mutter), Infantizid (Tötung im Alter zwischen einem Tag bis zu einem Jahr) und Filizid (Tötung im Alter über einem Jahr). Die Wahrscheinlichkeit der Kindstötung durch einen Elternteil nimmt mit steigendem Lebensalter des Kindes ab. Sie ist abzugrenzen von Tötungen als Folge von Misshandlungen sowie von Tötungen durch andere Täter als den leiblichen Eltern.  
 
Unter Kindstötung wird die Tötung des eigenen Kindes durch einen Elternteil verstanden. Dabei wird entsprechend des Alters des Kindes zum Zeitpunkt der Tötung unterschieden zwischen [[Neonatizid]] (Tötung binnen 24 Stunden nach der Geburt durch die Mutter), Infantizid (Tötung im Alter zwischen einem Tag bis zu einem Jahr) und Filizid (Tötung im Alter über einem Jahr). Die Wahrscheinlichkeit der Kindstötung durch einen Elternteil nimmt mit steigendem Lebensalter des Kindes ab. Sie ist abzugrenzen von Tötungen als Folge von Misshandlungen, oder Tötungen durch andere Täter als den leiblichen Eltern. Es handelt sich bei der Kindstötung um ein in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten bestehendes Phänomen.


==Kulturgeschichte==
==Kulturgeschichte==
 
Es handelt sich bei der Kindstötung um ein in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten bestehendes Phänomen. In der Antike war der Kindsmord bzw. die Aussetzung ein dem Vater vorbehaltenes Recht, während die Tötung durch die Mutter nicht nur wegen der Tat als solchen, sondern auch wegen der Missachtung der patriarchalen Gewalt bestraft wurde. Opfer wurden vor allem weibliche Nachkommen und Kinder, die mit Fehlbildungen zur Welt kamen. Dabei spielten ökonomische Gründe eine große Rolle. Während in armen Familien Kinder aus Angst vor Versorgungsnot getötet wurden, galt der Kindsmord in reichen Familien als Mittel zur Regulierung der Machtverhältnisse. Bis heute gibt es Kulturen, in denen die Tötung vor allem von weiblichem Nachwuchs nicht selten der Fall ist. Die Geburt von Mädchen stellt in diesen Gesellschaften unter anderem vor dem Hintergrund des fehlenden Beitrags zur Steigerung des Familieneinkommens eine finanzielle Belastung dar, weshalb sie als wertlos gelten.   
In der Antike war der Kindsmord bzw. die Aussetzung ein dem Vater vorbehaltenes Recht, während die Tötung durch die Mutter nicht nur wegen der Tat als solchen, sondern auch wegen der Missachtung der patriarchalen Gewalt bestraft wurde. Opfer wurden vor allem weibliche Nachkommen und Kinder, die mit Fehlbildungen zur Welt kamen. Dabei spielten ökonomische Gründe eine große Rolle. Während in armen Familien Kinder aus Angst vor Versorgungsnot getötet wurden, galt der Kindsmord in reichen Familien als Mittel zur Regulierung der Machtverhältnisse. Bis heute gibt es Kulturen, in denen die Tötung vor allem von weiblichem Nachwuchs nicht selten der Fall ist. Die Geburt von Mädchen stellt in diesen Gesellschaften unter anderem vor dem Hintergrund des fehlenden Beitrags zur Steigerung des Familieneinkommens eine finanzielle Belastung dar, weshalb sie als wertlos gelten.   


Im Mittelalter und im Gemeinen Recht wurde der Kindsmord durch einen Elternteil mit der Todesstrafe geahndet. Während diese auf die Mutter in voller Härte angewandt wurde, blieb der Vater zumeist weiterhin von Strafverfolgung verschont. Geregelt wurde das geltende Recht in der Constutio Criminalis Carolina von 1532, die für das Deutsche Reich erstmals eine einheitliche Grundlage darstellte. Da christliche Werte hierbei eine wesentliche Rolle spielten, verschärfte sich die Situation lediger Mütter. Sie verstießen sowohl durch den Kindsmord als solchen gegen göttliches Gebot als auch durch sittenwidriges und unzüchtiges Verhalten in Form des Beischlafs außerhalb der Ehe.  
Im Mittelalter und im Gemeinen Recht wurde der Kindsmord durch einen Elternteil mit der Todesstrafe geahndet. Während diese auf die Mutter in voller Härte angewandt wurde, blieb der Vater zumeist weiterhin von Strafverfolgung verschont. Geregelt wurde das geltende Recht in der Constutio Criminalis Carolina von 1532, die für das Deutsche Reich erstmals eine einheitliche Grundlage darstellte. Da christliche Werte hierbei eine wesentliche Rolle spielten, verschärfte sich die Situation lediger Mütter. Sie verstießen sowohl durch den Kindsmord als solchen gegen göttliches Gebot als auch durch sittenwidriges und unzüchtiges Verhalten in Form des Beischlafs außerhalb der Ehe.  
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