Kindstötung: Unterschied zwischen den Versionen

10 Bytes entfernt ,  12:13, 7. Mär. 2011
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==Kulturgeschichte==
==Kulturgeschichte==


In der Antike war der Kindsmord bzw. die Aussetzung ein dem Vater vorbehaltenes Recht, während die Tötung durch die Mutter nicht nur wegen der Tat als solchen, sondern auch wegen der Missachtung der patriarchalen Gewalt bestraft wurde. Opfer wurden vor allem weibliche Nachkommen und Kinder, die mit Fehlbildungen zur Welt kamen. Dabei spielten vor allem ökonomische Gründe eine große Rolle. Während in armen Familien Kinder aus Angst vor Versorgungsnot getötet wurden, galt der Kindsmord in reichen Familien als Mittel zur Regulierung der Machtverhältnisse. Bis heute gibt es Kulturen, in denen die Tötung vor allem von weiblichem Nachwuchs nicht selten der Fall ist. Die Geburt von Mädchen stellt in diesen Gesellschaften unter anderem vor dem Hintergrund des fehlenden Beitrags zur Steigerung des Familieneinkommens eine finanzielle Belastung dar, weshalb sie als wertlos gelten.   
In der Antike war der Kindsmord bzw. die Aussetzung ein dem Vater vorbehaltenes Recht, während die Tötung durch die Mutter nicht nur wegen der Tat als solchen, sondern auch wegen der Missachtung der patriarchalen Gewalt bestraft wurde. Opfer wurden vor allem weibliche Nachkommen und Kinder, die mit Fehlbildungen zur Welt kamen. Dabei spielten ökonomische Gründe eine große Rolle. Während in armen Familien Kinder aus Angst vor Versorgungsnot getötet wurden, galt der Kindsmord in reichen Familien als Mittel zur Regulierung der Machtverhältnisse. Bis heute gibt es Kulturen, in denen die Tötung vor allem von weiblichem Nachwuchs nicht selten der Fall ist. Die Geburt von Mädchen stellt in diesen Gesellschaften unter anderem vor dem Hintergrund des fehlenden Beitrags zur Steigerung des Familieneinkommens eine finanzielle Belastung dar, weshalb sie als wertlos gelten.   


Im Mittelalter und im Gemeinen Recht wurde der Kindsmord durch einen Elternteil mit der Todesstrafe geahndet. Während diese auf die Mutter in voller Härte angewandt wurde, blieb der Vater zumeist weiterhin von Strafverfolgung verschont. Geregelt wurde das geltende Recht in der Constutio Criminalis Carolina von 1532, die für das Deutsche Reich erstmals eine einheitliche Grundlage darstellte. Da christliche Werte hierbei eine wesentliche Rolle spielten, verschärfte sich die Situation lediger Mütter. Sie verstießen sowohl durch den Kindsmord als solchen gegen göttliches Gebot als auch durch sittenwidriges und unzüchtiges Verhalten in Form des Beischlafs außerhalb der Ehe.  
Im Mittelalter und im Gemeinen Recht wurde der Kindsmord durch einen Elternteil mit der Todesstrafe geahndet. Während diese auf die Mutter in voller Härte angewandt wurde, blieb der Vater zumeist weiterhin von Strafverfolgung verschont. Geregelt wurde das geltende Recht in der Constutio Criminalis Carolina von 1532, die für das Deutsche Reich erstmals eine einheitliche Grundlage darstellte. Da christliche Werte hierbei eine wesentliche Rolle spielten, verschärfte sich die Situation lediger Mütter. Sie verstießen sowohl durch den Kindsmord als solchen gegen göttliches Gebot als auch durch sittenwidriges und unzüchtiges Verhalten in Form des Beischlafs außerhalb der Ehe.  
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