Karl Marx: Unterschied zwischen den Versionen

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Zitat Stirner durch Marx:''Da wir gerade mit juristischen und politischen Verbrechen uns zu schaffen machen, so findet sich bei dieser Gelegenheit, daß dergleichen Verbrechen »im gewöhnlichen Verstande« eine Strafe nach sich zu ziehen pflegen, oder auch, wie geschrieben steht, »der Tod der Sünde Sold ist«. Es versteht sich nun, nach dem, was wir bereits über das Verbrechen vernommen haben, daß die Strafe die Selbstverteidigung und Abwehr des Heiligen gegen die Entheiliger ist.
Zitat Stirner durch Marx:''Da wir gerade mit juristischen und politischen Verbrechen uns zu schaffen machen, so findet sich bei dieser Gelegenheit, daß dergleichen Verbrechen »im gewöhnlichen Verstande« eine Strafe nach sich zu ziehen pflegen, oder auch, wie geschrieben steht, »der Tod der Sünde Sold ist«. Es versteht sich nun, nach dem, was wir bereits über das Verbrechen vernommen haben, daß die Strafe die Selbstverteidigung und Abwehr des Heiligen gegen die Entheiliger ist.
Note 1.
Note 1.
»Die Strafe hat nur dann einen Sinn, wenn sie Sühne für Verletzung; eines Heiligen sein soll.« p. 316''( Karl Marx, Die deutsche Ideologie 1845/46, 321 )
»Die Strafe hat nur dann einen Sinn, wenn sie Sühne für Verletzung; eines Heiligen sein soll.« p. 316''( Karl Marx, Die deutsche Ideologie 1845/46, 321 )


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Er stellt die rhetorische Frage:'' Ist aber nicht ein "nur durch die Strafe existierender Kriminalkodex" ein Unsinn, und ist eine "nur durch den Kriminalkodex existierende Strafe" nicht auch ein Unsinn?'' ( 322)
Er stellt die rhetorische Frage:'' Ist aber nicht ein "nur durch die Strafe existierender Kriminalkodex" ein Unsinn, und ist eine "nur durch den Kriminalkodex existierende Strafe" nicht auch ein Unsinn?'' ( 322)


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Er folgert also, abweichendes Verhalten, welches durch die Strafe kriminalisiert wird, aber vom Volk nicht als gesetzwidrig wahrgenommen wird ist genauso sinnlos, wie kriminelles Verhalten, welches nicht verfolgt wird.
 
Um das Ganze zu erläutern, benutzt er das Beispiel vom Ehebruch.
''Die Heiligkeit der Ehe ist eine fixe Idee. Aus der Heiligkeit folgt, dass die Untreue ein Verbrechen ist, und es setzt daher ein gewisses Ehegesetz eine kürzere oder längere Strafe darauf.'' ( 322)
''Sankt Sancho vergleiche das preußische Ehegesetz, das bloß im Kopfe seines Autors existiert, einmal mit den praktisch geltenden Bestimmungen des Code civil, wo er den Unterschied zwischen heiligen und weltlichen Ehegesetzen finden kann. In der preußischen Phantasmagorie soll die Heiligkeit der Ehe von Staats wegen sowohl gegen den Mann wie gegen die Frau geltend gemacht werden; in der französischen Praxis, wo die Frau als Privateigentum des Mannes angesehen wird, kann nur die Frau, und auch sie nur auf Verlangen des Mannes, der sein Eigentumsrecht geltend macht, wegen Ehebruch bestraft werden.'' (322)


Marx befasst sich mit dem Zweck der Strafe u.a. in dem Kapitel über die Todesstrafe (508). Er bezieht Stellung zu Hegels Auffassung und argumentiert ''so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag.'' (MEW 1972, 508)
Marx befasst sich auch in anderen Schriften mit dem Zweck der Strafe u.a. in dem Kapitel über die Todesstrafe (508). Er bezieht Stellung zu Hegels Auffassung und argumentiert ''so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag.'' (MEW 1972, 508)


An anderer Stelle, in der Debatte über das Holzdiebstahlsgesetz, argumentiert Marx:''Die Strafe wird schon begrenzt sein müssen, um wirklich, sie wird nach einem Rechtsprinzip begrenzt sein müssen, um gerecht zu sein. Die Aufgabe besteht darin, die Strafe zur wirklichen Konsequenz des Verbrechens zu machen. Sie muss dem Verbrecher also die notwendige Wirkung seiner eigenen Tat, daher als seine eigene Tat erscheinen. Die Grenze seiner Strafe muss also die Grenze seiner Tat sein.'' ( Karl Marx 1842, 114)
An anderer Stelle, in der Debatte über das Holzdiebstahlsgesetz, argumentiert Marx:''Die Strafe wird schon begrenzt sein müssen, um wirklich, sie wird nach einem Rechtsprinzip begrenzt sein müssen, um gerecht zu sein. Die Aufgabe besteht darin, die Strafe zur wirklichen Konsequenz des Verbrechens zu machen. Sie muss dem Verbrecher also die notwendige Wirkung seiner eigenen Tat, daher als seine eigene Tat erscheinen. Die Grenze seiner Strafe muss also die Grenze seiner Tat sein.'' ( Karl Marx 1842, 114)
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