Karl Marx: Unterschied zwischen den Versionen

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Marx Einstellung zu Verbrechen und Strafe lässt sich hier nur erahnen, da er die Gedanken Stirners in polemischer Weise kritisiert.
Marx Einstellung zu Verbrechen und Strafe lässt sich hier nur erahnen, da er die Gedanken Stirners in polemischer Weise kritisiert.
Es handelt sich bei dem Band um ''eine in ihrer Langatmigkeit und akrobatischen Klopffechterei unerquickliche Kritik des Buches von Max Stirner "Der Einzige und sein Eigentum" unter dem Titel Sankt Max.'' (Landshut 1971, 47)  
Es handelt sich bei dem Band um ''eine in ihrer Langatmigkeit und akrobatischen Klopffechterei unerquickliche Kritik des Buches von Max Stirner "Der Einzige und sein Eigentum" unter dem Titel Sankt Max.'' (Landshut 1971, 47)  
In der ''Einfache Kanonisation von Verbrechen und Strafe'' (Die deutsche Ideologie 1845/46, 321)behauptet sich Marx gegen Stirner. Stirner geht davon aus, dass Strafaten begangen werden, um dem Staat zu schaden.
''Weil der Diebstahl eines armen Teufels, der sich einen fremden Taler aneignet, unter die Kategorie des Verbrechens gegen das Gesetz subsumiert werden kann, darum beging dieser arme Teufel den Diebstahl aus reiner Lust, das Gesetz zu brechen.'' (321)
Und nach Stirner hat Strafe den Sinn, die Tat zu sühnen. Die Strafe dient der Selbstverteidigung des Staates.
''Da wir gerade mit juristischen und politischen Verbrechen uns zu schaffen machen, so findet sich bei dieser Gelegenheit, daß dergleichen Verbrechen »im gewöhnlichen Verstande« eine Strafe nach sich zu ziehen pflegen, oder auch, wie geschrieben steht, »der Tod der Sünde Sold ist«. Es versteht sich nun, nach dem, was wir bereits über das Verbrechen vernommen haben, daß die Strafe die Selbstverteidigung und Abwehr des Heiligen gegen die Entheiliger ist.
Note 1.
»Die Strafe hat nur dann einen Sinn, wenn sie Sühne für Verletzung; eines Heiligen sein soll.« p. 316''( )


Marx befasst sich mit dem Zweck der Strafe u.a. in dem Kapitel über die Todesstrafe (508). Er bezieht Stellung zu Hegels Auffassung und argumentiert ''so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag.'' (MEW 1972, 508)
Marx befasst sich mit dem Zweck der Strafe u.a. in dem Kapitel über die Todesstrafe (508). Er bezieht Stellung zu Hegels Auffassung und argumentiert ''so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag.'' (MEW 1972, 508)
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