K.U.R.S. Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen
K.U.R.S. Niedersachsen (Quelltext anzeigen)
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K.U.R.S. Niedersachsen ist die Kurzbezeichnung für die im November 2007 der Öffentlichkeit vorgestellte "Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen in Niedersachsen". Die Konzeption bezweckt eine | K.U.R.S. Niedersachsen ist die Kurzbezeichnung für die im November 2007 der Öffentlichkeit vorgestellte "Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen in Niedersachsen". Die Konzeption bezweckt eine Einteilung (entlassener) Täter auf der Grundlage einer vereinheitlichten Methode der Erstellung von Rückfallprognosen. Die Polizei soll sich Wissen der Haftanstalten über die einzelnen Täter zunutze machen können. Davon erhofft man sich eine bessere Überwachung der Entlassenen und die Vermeidung von Wiederholungstaten. | ||
Trotz ungeklärter und womöglich fehlender Rechtsgrundlagen wurde K.U.R.S. schon in Betrieb genommen. Die von K.U.R.S. vorgesehene Weitergabe von höchstpersönlichen Informationen von (ehemaligen) Gefangenen über deren sexuelle Orientierung, deren Kontaktpersonen und so weiter bleibt problematisch und könnte für diejenigen, die sich daran beteiligen, negative Konsequenzen zeitigen, wenn sich herausstellt, dass es sich um rechtswidrige Vorgänge handelt. | |||
== Das K.U.R.S. - System == | == Das K.U.R.S. - System == |