Unter Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland jeder Haftort verstanden, der dem Justizministerium untersteht. Dazu gehören neben den Strafanstalten auch die Untersuchungshaftanstalten, die Jugendanstalten und die Jugendarrestanstalten. Nicht zu den Justizvollzugsanstalten gehören die dem Gesundheitsressort unterstehenden Maßregelkrankenhäuser sowie die dem Innenressort unterstehenden Anstalten des Polizeigewahrsams (PGW).

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