Jugendstrafvollzug

Jugendkriminalität

Deutschland

In Deutschland ist das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, die eseit 2007 angewandt werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG (Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges) und § 92 JGG (der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe).

Hinzu kam § 176 StVollzG [1] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt.


Am 31. Mai 2006 kam es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage des Jugendstrafvollzuges. Das Gericht stellte einen verfassungswidrigen Zustand fest und verlangte vom Gesetzgeber die Schaffung einer Rechtsgrundlage bis zum Ende des Jahres 2007.


In der Föderalismusreform [2]hat jedes einzelne Bundesland die Gesetzgebungshoheit. Somit können unterschiedliche Jugendstrafvollzugsgesetze entstehen. Als erstes Bundesland verabschiedete Bremen am 30. März 2007 ein Jugendstrafvollzugsgesetz.

USA

Bei dem amerikanischen Jugendrecht verhält es sich ähnlich wie bei dem deutschen Jugendrecht. Jugendliche Straftäter sollen vor dem Volljährigkeitsalter eine Sonderstellung im Vergleich zu den Erwachsenen Straftätern einnehmen. Erzieherische Maßnahmen stehen hier im Vordergrund vor Bestrafungen.

Ein großer Unterschied besteht jedoch in dem Gerichtswesen. In den USA ist immer ein einheitliches Jugendgericht(juvenile court)für alle Taten, ob Straftaten oder jugendtypisches deviantes Verhalten wie Schulschwänzen zuständig. Bei Strafsachen hat das "juveline court" die Möglichkeit, eine Verzichtserklärung über die Zuständigkeit unter Einhaltung allgemeiner Prozessgrundsätze sowie vom "Supreme Court" festgelegter Kriterien zur Aburteilung an das Erwachsenengericht zu überweisen.

1991 wurden 176.000 Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Der Jugendvollzug stellt sich entweder in eine Einweisung in offene Erziehungscamps oder geschlossene Anstalten dar, die den "medium - security penitentiaries" (mittlere Sicherheitsstufe) ähnlich sind.

Ein weitere gravierender Unterschied ist die Zuständigkeit der Polizei. Die Jugendabteilungen haben einen Ermessensspielraum, ob sie festgenommene Jugendliche lediglich verwarnen, unter Verzicht auf ein formales Strafverfahren in ein polizeiliches Diversionsprogramm (police-based diversion program), bei dem die Erziehung im Vordergrund steht, oder zur Durchführung des Gerichtsverfahrens in Haft nimmt.

Alle Einrichtungen des Jugendvollzuges verfügen über Behandlungsprogramme wie Schul- und Berufsausbildung. Dabei stehen sie aber unter ständiger Kritik, dass es sich trotz aller Möglichkeiten um ein Gefängnis handelt, mit der Wirklichkeit als "legalisierter Kindesmißbrauch".


"juvenile courts" Zivilgericht im Kinderinteresse

Literatur

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Quellenhinweis

Strafvollzug in den USA