Jugendstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ein erzieherisches Grundprinzip des Jugendrechts, das sich wie ein roter Faden durch das JGG zieht, gilt, die Möglichkeit des Richters, in jedem Verfahrensstand nach den erzieherischen Bedürfnissen des betroffenen Jugendlichen pädagogisch zu reagieren. Im Erwachsenenstrafrecht orientiert sich die Reaktion regelmäßig an der Straftat und der Schuld, die der Täter bei Begehen der Tat auf sich geladen hat. Beim Jugendstrafrecht kommt es daggegen nicht auf die Schuld in diesem Sinne an, sondern vorrangig auf die Erfolg versprechende Behandlung des Täters, also auf die mögliche Erziehung. Der maßgebende Zeitpunkt für die Feststellung, was aus diesem Grunde erforderlich ist, ist nicht die Tat, sondern der Augenblick, in dem sich der Jugendrichter mit dem Jugendlichen befasst. So besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen des Tatverdachts Anordnungen zur Erziehung zu treffen. Diese vermittelten Angebote und Hilfen könne dazu führen, dass zum Zeitpunkt des Urteils die Entwicklung des jungen Menschen soweit stabilisiert ist, dass von Strafen oder erzieherischen Maßnahmen abgesehen werden kann.
Als ein erzieherisches Grundprinzip des Jugendrechts, das sich wie ein roter Faden durch das JGG zieht, gilt, die Möglichkeit des Richters, in jedem Verfahrensstand nach den erzieherischen Bedürfnissen des betroffenen Jugendlichen pädagogisch zu reagieren. Im Erwachsenenstrafrecht orientiert sich die Reaktion regelmäßig an der Straftat und der Schuld, die der Täter bei Begehen der Tat auf sich geladen hat. Beim Jugendstrafrecht kommt es daggegen nicht auf die Schuld in diesem Sinne an, sondern vorrangig auf die Erfolg versprechende Behandlung des Täters, also auf die mögliche Erziehung. Der maßgebende Zeitpunkt für die Feststellung, was aus diesem Grunde erforderlich ist, ist nicht die Tat, sondern der Augenblick, in dem sich der Jugendrichter mit dem Jugendlichen befasst. So besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen des Tatverdachts Anordnungen zur Erziehung zu treffen. Diese vermittelten Angebote und Hilfen könne dazu führen, dass zum Zeitpunkt des Urteils die Entwicklung des jungen Menschen soweit stabilisiert ist, dass von Strafen oder erzieherischen Maßnahmen abgesehen werden kann.


== Grundzüge ==
 


== Reformvorschläge ==  
== Reformvorschläge ==  
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