Jugendkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begriff ==
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Jugendkriminalität ist die Summe der Straftaten von jungen Tätern und Täterinnen, die einerseits nicht mehr als strafunmündige "Kinder", andererseits aber auch nocht nicht als "Erwachsene" behandelt werden.  Die Grenzziehung variiert zwischen Staaten und Rechtskulturen. In Deutschland sind Jugendliche in diesem Sinn Personen, die ihr 14. Lebensjahr, aber noch nicht ihr 21. Lebensjahr vollendet haben. Bei den 18-21jährigen TäterInnen ist nach den einschlägigen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes eine Behandlung nach Jugendstrafrecht ebenso möglich wie eine Behandlung nach Erwachsenenstrafrecht.
Jugendkriminalität ist die Summe der Straftaten von jungen Tätern und Täterinnen, die einerseits nicht mehr als strafunmündige "Kinder", andererseits aber auch nocht nicht als "Erwachsene" behandelt werden.  Die Grenzziehung variiert zwischen Staaten und Rechtskulturen. In Deutschland bezeichnet das Jugendgerichtsgesetz Menschen von 14-18 Jahren als Jugendliche und bis 21 Jahren als Heranwachsende. Heranwachsende können je nach Reifegrad nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Der allgemeine Sprachgebrauch meint häufig auch die Heranwachsenden, wenn von Jugendkriminalität die Rede ist. Darüber hinaus ist der Begriff an den Rändern ebenso unscharf wie der Begriff der Jugend, der je nach Kontext auch Kinder oder Erwachsene bis z.B. 25 oder gar 30 Jahren mit einschließen kann.


== Häufigkeit und Erscheinungsformen ==
== Häufigkeit und Erscheinungsformen ==
Anonymer Benutzer