Jugendkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen
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Jugendkriminalität (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Januar 2008, 18:51 Uhr
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Jugendkriminalität ist die Summe der Straftaten von jungen Tätern und Täterinnen, die einerseits nicht mehr als strafunmündige "Kinder", andererseits aber auch nocht nicht als "Erwachsene" behandelt werden. Die Grenzziehung variiert zwischen Staaten und Rechtskulturen. In Deutschland | Jugendkriminalität ist die Summe der Straftaten von jungen Tätern und Täterinnen, die einerseits nicht mehr als strafunmündige "Kinder", andererseits aber auch nocht nicht als "Erwachsene" behandelt werden. Die Grenzziehung variiert zwischen Staaten und Rechtskulturen. In Deutschland bezeichnet das Jugendgerichtsgesetz Menschen von 14-18 Jahren als Jugendliche und bis 21 Jahren als Heranwachsende. Heranwachsende können je nach Reifegrad nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Der allgemeine Sprachgebrauch meint häufig auch die Heranwachsenden, wenn von Jugendkriminalität die Rede ist. Darüber hinaus ist der Begriff an den Rändern ebenso unscharf wie der Begriff der Jugend, der je nach Kontext auch Kinder oder Erwachsene bis z.B. 25 oder gar 30 Jahren mit einschließen kann. | ||
== Häufigkeit und Erscheinungsformen == | == Häufigkeit und Erscheinungsformen == |