Jugendgewalt in Deutschland

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Definition

Jugendgewalt ist eine spezielle Form von Jugendkriminalität. Wenn von Jugendgewalt gesprochen wird, ist in der Regel die direkte physische Gewaltanwendung durch einzelne oder Gruppen von Jugendlichen gegen andere Personen gemeint. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden teilweise auch Akte mutwilliger Sachbeschädigung zur Jugendgewalt gezählt. Der Begriff der Jugendgewalt ist unscharf, da seine Bestandteile Jugend und Gewalt je nach akademischer Disziplin sowie historischem und kulturellem Kontext unterschiedlich definiert werden.

Nach dem deutschen Jugendgerichtsgesetz sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf jugendliche Täter wird in jedem Falle das Jugendstrafrecht angewandt, während bei Heranwachsenden je nach psychosozialem Reifegrad die Wahl zwischen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht besteht. Der allgemeine Sprachgebrauch schließt in den Begriff der Jugendgewalt zumeist auch Heranwachsende mit ein.

Häufigkeit und Erscheinungsformen

Ursachen

Prävention und Intervention

Literatur

Imbusch, P. (Hrsg.) (2008). Jugendliche als Täter und Opfer von Gewalt. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Raithel, J. & Mansel, J. (Hrsg.) (2003). Kriminalität und Gewalt im Jugendalter. Hell- und Dunkelfeldbefunde im Vergleich. Weinheim: Juventa.

Wahl, K. (2009). Aggression und Gewalt. Ein biologischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Überblick. Heidelberg: Spektrum.

Weblinks