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Definition

Jugendgewalt ist eine spezielle Form von Jugendkriminalität. Wenn von Jugendgewalt gesprochen wird, ist in der Regel die direkte physische Gewaltanwendung durch einzelne oder Gruppen von Jugendlichen gegen andere Personen gemeint. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden teilweise auch Akte mutwilliger Sachbeschädigung zur Jugendgewalt gezählt. Der Begriff der Jugendgewalt ist unscharf, da seine Bestandteile Jugend und Gewalt je nach akademischer Disziplin sowie historischem und kulturellem Kontext unterschiedlich definiert werden.

Nach dem deutschen Jugendgerichtsgesetz sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf diese kann je nach psychosozialem Reifegrad Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Der allgemeine Sprachgebrauch schließt in den Begriff der Jugendgewalt zumeist auch Heranwachsende mit ein.


Die Formen und Ursachen von Jugendgewalt

Literatur