Jugendbewährungshilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Als sie gerade erst geboren war, verließ ihr Vater ihre Mutter und brach damit endgültig den Kontakt zu seiner Tochter ab. Ihre Mutter konnte in der Gesellschaft nie Fuß fassen, sie lebte von Sozialhilfe. Schon mit zehn Jahren war Mandy auf sich allein gestellt, niemand kümmerte sich um sie. So hielt sie sich nur noch auf der Straße auf, mit zwölf Jahren geriet sie an falsche Freunde. Seither hat sie eine steile kriminelle Karriere hinter sich: Schule schwänzen, Diebstahl, Körperverletzung, Drogenmissbrauch. Sieben jüngeren Jugendlichen nahm sie ihre Handys ab, um sie weiterzuverkaufen und sich vom Erlös Drogen zu kaufen. Regelmäßig prügelte sie sich, um ihren Frust abzubauen…
Als sie gerade erst geboren war, verließ ihr Vater ihre Mutter und brach damit endgültig den Kontakt zu seiner Tochter ab. Ihre Mutter konnte in der Gesellschaft nie Fuß fassen, sie lebte von Sozialhilfe. Schon mit zehn Jahren war Mandy auf sich allein gestellt, niemand kümmerte sich um sie. So hielt sie sich nur noch auf der Straße auf, mit zwölf Jahren geriet sie an falsche Freunde. Seither hat sie eine steile kriminelle Karriere hinter sich: Schule schwänzen, Diebstahl, Körperverletzung, Drogenmissbrauch. Sieben jüngeren Jugendlichen nahm sie ihre Handys ab, um sie weiterzuverkaufen und sich vom Erlös Drogen zu kaufen. Regelmäßig prügelte sie sich, um ihren Frust abzubauen…
Sie wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das heißt, sie steht zwei Jahre unter Bewährungsaufsicht und muss mit einem Jugendbewährungshelfer zusammenarbeiten. Um die Strafe nicht im Gefängnis absitzen zu müssen, hat die junge Frau zusätzlich richterliche Auflagen erhalten, die sie in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen hat. Sie ist streng an ihre Bewährungsauflagen gebunden. In ihrem Fall gehören dazu die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Seminar, der Nachweis des regelmäßigen Schulbesuchs und die Teilnahme an Beratungsgesprächen in einer Drogenberatung.“  
Sie wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das heißt, sie steht zwei Jahre unter Bewährungsaufsicht und muss mit einem Jugendbewährungshelfer zusammenarbeiten. Um die Strafe nicht im Gefängnis absitzen zu müssen, hat die junge Frau zusätzlich richterliche Auflagen erhalten, die sie in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen hat. Sie ist streng an ihre Bewährungsauflagen gebunden. In ihrem Fall gehören dazu die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Seminar, der Nachweis des regelmäßigen Schulbesuchs und die Teilnahme an Beratungsgesprächen in einer Drogenberatung.“  
''Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Sonntagszeitung vom 25.9.2007, Seite 38
'''''Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Sonntagszeitung vom 25.9.2007, Seite 38
Alle Rechte vorbehalten. © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH''  
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'''Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung:''' Nach Verbüßung eines Teiles einer Jugendstrafe wird der Rest erlassen (§ 88 JGG).
'''Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung:''' Nach Verbüßung eines Teiles einer Jugendstrafe wird der Rest erlassen (§ 88 JGG).


„Die Bewährungszeit darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten.“ (StVollzG, 2001, S.223) In der Praxis wird diese Vorgabe des JGG (§ 28) häufig überschritten, wenn es zu Verstößen gegen die Bewährungsauflagen kommt, und der Jugendrichter die Verlängerung anordnet.  
„Die Bewährungszeit darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten.“ (StVollzG, 2001, S.223) In der Praxis wird diese Vorgabe des JGG (§ 28) häufig überschritten, wenn es zu Verstößen gegen die Bewährungsauflagen kommt, und der Jugendrichter die Verlängerung anordnet.  




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