JVA Celle-Salinenmoor: Unterschied zwischen den Versionen

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*1996 wurde die Gefängnisdirektorin bei einer Geiselnahme von einem Häftling vergewaltigt. Dieser hatte am 26.02.1996 zunächst eine Sozialarbeiterin als Geisel genommen und vergewaltigt. Nachdem Katharina Bennefeld-Kersten, eine fünfzigjährige Diplompsychologin, die das Gefängnis seit Oktober 1991 leitete, sich gegen die erste Geisel hatte austauschen lassen, wurde auch sie missbraucht, bevor sich der Häftling vier Stunden später ergab. Die Anstaltsleiterin nahm ihren Dienst nach drei Tagen wieder auf und schrieb später ein Buch, in dem sie u.a. den Polizeieinsatz kritisch unter die Lupe nahm. Uta König verarbeitete den Fall in einer im Frühjahr 1998 ausgestrahlten neunzig Minuten langen Fernsehdokumentation: "Eine Frau im Männerknast", die mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde. Sie schrieb dann auch zusammen mit Christian Görlitz das Drehbuch zu dem Spielfilm "Die Geisel".
*1996 wurde die Gefängnisdirektorin bei einer Geiselnahme von einem Häftling vergewaltigt. Dieser hatte am 26.02.1996 zunächst eine Sozialarbeiterin als Geisel genommen und vergewaltigt. Nachdem Katharina Bennefeld-Kersten, eine fünfzigjährige Diplompsychologin, die das Gefängnis seit Oktober 1991 leitete, sich gegen die erste Geisel hatte austauschen lassen, wurde auch sie missbraucht, bevor sich der Häftling vier Stunden später ergab. Die Anstaltsleiterin nahm ihren Dienst nach drei Tagen wieder auf und schrieb später ein Buch, in dem sie u.a. den Polizeieinsatz kritisch unter die Lupe nahm. Uta König verarbeitete den Fall in einer im Frühjahr 1998 ausgestrahlten neunzig Minuten langen Fernsehdokumentation: "Eine Frau im Männerknast", die mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde. Sie schrieb dann auch zusammen mit Christian Görlitz das Drehbuch zu dem Spielfilm "Die Geisel".


*2008 wurde ein 28 Jahre alter Gefangener, der eine achtmonatige Haftstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens verbüßte, von zwei weiteren Gefangenen, mit denen er zusammen in einer Zelle untergebracht war, lebensgefährlich verletzt. In der Nacht vom vom 19. zum 20. Januar 2008 (von 20:30 Uhr bis 2:00 Uhr) erlitt der Gefangene Schläge und Tritte auf den Kopf, an den Hals und ins Gesicht. Die beiden Mißhandler wurden (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, obwohl sie (auch) versucht hatten, ihr Opfer - das der ältere der beiden 28 und 33 Jahre alten Angeklagten (der unabhängig davon auch eine Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung erwartete) auch zu Anal- und Oralverkehr gezwungen hatte - dazu zu bewegen, sich an einem Strick, den die beiden hergestellt hatten, zu erhängen.
*2008 wurde ein 28 Jahre alter Gefangener, der eine achtmonatige Haftstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens verbüßte, von zwei weiteren Gefangenen, mit denen er zusammen in einer Zelle untergebracht war, lebensgefährlich verletzt. Laut Anklage wurde der Gefangene in der Nacht vom 19. zum 20. Januar 2008 von etwa 20:30 Uhr bis 2:00 Uhr u.a. wiederholt zu Anal- und Oralverkehr gezwungen, zum Suizid durch Erhängen an einem von den Mitgefangenen aus Geschirrtuchfetzen geknoteten Strick aufgefordert und ca. 50 mal mit Schlägen und Tritten an den Kopf und auf den Hals misshandelt. Trotz seiner lebensgefährlichen "Einblutungen" verbrachte er noch eine Nacht mit seinen Peinigern. Am Montagnachmittag bat er - der schon sechs Tage nach seinem Einzug in die Gemeinschaftszelle vergeblich um eine Einzelzelle gebeten hatte und fortan wie eine Art Sklave gehalten worden sein soll - einen Bediensteten um die Erlaubnis, in einer anderen Zelle schlafen zu dürfen. Diese Bitte wurde abgelehnt. Das Opfer habe den Wunsch nach einer Einzelzelle - die rechtlich die Normalform der Unterbringung gewesen wäre - "nicht so dringend vorgetragen"; deshalb habe man nicht reagiert. Auch sollen keine Verletzungen bemerkt worden sein. Erst am zweiten Morgen nach der Tat habe ein weiterer  Mithäftling, dem sich das Opfer anvertraut hatte, die Sache publik gemacht - und erst daraufhin, im Laufe des Dienstags, seien die lebensgefährlichen Verletzungen (u.a. Jochbeinbruch) vom Anstaltsarzt festgestellt worden. So jedenfalls der Bericht von Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier. In der Folge wurde das Opfer dann auch verlegt.


"Die Verletzungen wurden am nächsten Morgen nicht bemerkt, berichtete (der Oberstaatsanwalt Bernd) Kolkmeier. Das Opfer habe zwar um Verlegung in eine andere Zelle gebeten, das sei aber nicht möglich gewesen. Erst am zweiten Morgen nach der Tat habe er sich einem Mithäftling anvertraut, daraufhin seien die lebensgefährlichen Verletzungen festgestellt worden. `Dann wurde er auch verlegt`, sagte Kolkmeier."
Reaktion der JVA: Die JVA meldete den Vorfall nach eigenen Angaben noch am 22.01.08 der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Justizministerium. Allerdings gelangte die Nachricht erst geraume Zeit nach der Landtagswahl (27.01.08) an den Landtag (06.02.08) und noch später an die Presse (20./21.03.08).


"Justizminister Bernd Busemann sprach von `bedauerlichen Einzelfall`" (Klein 2008).
Reaktion der Politik: Der (neue) Justizminister des Landes Niedersachsen, Bernd Busemann, sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall" (Klein 2008). Der Fall hatte sich zur Amtszeit seiner Amtsvorgängerin zugetragen.  


Das spätere Opfer hatte schon sechs Tage nach Einzug in seine Gemeinschaftszelle um eine Einzelzelle gebeten. Nach seinem Martyrium verbrachte das Opfer, das die beiden Mitgefangenen vor der Vergewaltigung aufgefordert haben sollen, sich mit einem aus Geschirrtuchfetzen geknoteten Strick selbst am Fensterrahmen zu erhängen, noch eine Nacht in der Zelle seiner Peiniger. Am Montagnachmittag habe er den Wärter gebeten, in einer anderen Zelle schlafen zu dürfen. In der Nacht von Montag auf Dienstag habe der Gefangene sich einem Mitgefangenen offenbart. Der habe ein Gesprächsprotokoll verfasst und der Anstalt zugänglich gemacht. Am Dienstag wurde das Opfer, das bei mehr als 50 Schlägen allein an den Kopf lebensgefährliche Einblutungen erlitten hatte, vom Anstaltsarzt untersucht, der auch einen Jochbeinbruch feststellte.
Reaktion der Kriminologie: Der Kriminologe Christian Pfeiffer, einst selbst Justizminister des Landes Niedersachsen, bezweifelte die Einzelfallthese und fragte zudem: "Warum hat beispielsweise die Anstalt dem Wunsch des Häftlings nicht nachgegeben, in eine Einzelzelle verlegt zu werden? ... Jetzt sind noch 22 Prozent der Gefangenen in Gemeinschaftsunterkünften - das ist viel zu hoch."
 
Das Opfer habe den Wunsch nach einer Einzelzelle - die rechtlich die Normalform der Unterbringung gewesen wäre - "nicht so dringend vorgetragen"; deshalb habe man nicht reagiert.
 
Die JVA hatte den Vorfall nach eigenen Angaben noch am 22. 02. Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizministerium gemeldet.
 
Von dort aus gelangte die Nachricht über das Ereignis erst geraume Zeit nach der am 27. 01. 08 abgehaltenen Landtagswahl an den Landtag (06.02.08) und an die Presse (20./21.03.08).
 
Der Kriminologe Christian Pfeiffer, einst selbst Justizminister des Landes Niedersachsen, fragte: "Warum hat beispielsweise die Anstalt dem Wunsch des Häftlings nicht nachgegeben, in eine Einzelzelle verlegt zu werden? ... Jetzt isnd noch 22 Prozent der Gefangenen in Gemeinschaftsunterkünften- das ist viel zu hoch."


== Besonderheiten ==
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