JVA Billwerder: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das ursprüngliche Konzept ==
== Planung ==
In den 1980er Jahren wurde beschlossen, die seit 1949 andauernde Nutzung des ehemaligen KZ Neuengamme durch den Strafvollzug (d.h. durch die offene Anstalt JVA Vierlande mit rund 400 Haftplätzen) zugunsten eines Ausbaus der KZ-Gedenkstätte zu beenden. Als Ausweich-Standort für die JVA wählte man ein 20 ha großes Gelände unmittelbar neben der Autobahn A1 - die neue JVA Billwerder war deshalb als Anstalt des offenen Vollzuges mit 419 Haftplätzen geplant.
Der aus den 1980er Jahren datierende Beschluss, die seit 1949 andauernde Nutzung des ehemaligen KZ Neuengamme durch den Strafvollzug (d.h. durch die offene Anstalt JVA Vierlande mit rund 400 Haftplätzen) zugunsten eines Ausbaus der KZ-Gedenkstätte zu beenden, führte zunächst zu dem Plan, eine Ersatzanstalt mit 419 (offenen) Haftplätzen auf dem 20 ha großen Gelände neben der Autobahn A1 zu errichten. Der Regierungswechsel durch die Wahlen von 2001 und die Bedeutung der sog. Schill-Partei veränderte die Prioritäten und führte dazu, dass die JVA Billwerder nunmehr als geschlossene Anstalt mit 803 Haftplätzen geplant wurde. Dazu wurden innerhalb der bereits in Fertigstellung befindlichen Anstalt zusätzlich drei weitere Hafthäuser errichtet. Die bis dahin errichteten Hafthäuser, zentralen Einrichtungen und Werkstätten wurden als erster Bauabschnitt am 30.06.2003 in Betrieb genommen. Die nachträglich geplanten weiteren 3 Hafthäuser sowie eine zusätzliche Werkhalle als ergänzender zweiter Bauabschnitt wurden am 06.02.2006 in Betrieb genommen.
 
== Politische Entscheidungen  führen zur Umplanung; Fertigstellung ==
Die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im September 2001 brachte einen Regierungswechsel mit sich. Der nunmehr in Koalition mit Schill-Partei und FDP von der CDU geführte Senat setzte auf den Ausbau des geschlossenen Vollzuges -zulasten des offenen Vollzuges.
 
Die bereits im Bau befindliche JVA Billwerder war entsprechend neu zu konzipieren: Nunmehr sollte statt einer Anstalt des offenen Vollzuges mit 419 Haftplätzen eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit 803 Plätzen entstehen. Dafür war erforderlich, innerhalb der bereits in Fertigstellung befindlichen Anstalt zusätzlich drei weitere Hafthäuser zu errichten.
Die bis dahin errichteten Hafthäuser, zentralen Einrichtungen und Werkstätten wurden als erster Bauabschnitt am 30.06.2003 in Betrieb genommen.
 
Die nachträglich geplanten weiteren 3 Hafthäuser sowie eine zusätzliche Werkhalle als der ergänzende zweite Bauabschnitt wurden am 06.02.2006 in Betrieb genommen.




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