Wird bearbeitet von Michaela S. 1.1 Definition der Intensivstraftäter

Der Begriff des Intensivstraftäters oder auch Mehrfachintensivstraftäter findet in der Literatur keine genauere Bezeichnung. Lediglich die Polizei hat es leichter, durch die Zahl/Art und Schwere der ermittelten Delikte zu einer Definition zu finden. Doch auch hier tut man sich damit schwer, eine einheitliche anerkannte Definition von Mehrfach-und Intensivstraftäter festzulegen. Dies liegt darin begründet, dass sich durch die Erfassung und die Ausweisung von Mehrfachtätern in der PKS verschieden Möglichkeiten darstellen. 1. Der polizeiliche Sachbearbeiter kann Angaben zu den Merkmalen „kriminalpolizeilich bereits in Erscheinung getreten“ oder „einschlägig vorbestraft oder verdächtigt“ oder „ unbekannt“ machen. 2. Können bei der Ausweisung von Mehrfachtatverdächtigen den Tatverdächtigen die Taten zugeordnet werden, die innerhalb eine Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) erfasst worden sind: 1,2,3...20 und mehr. Es gibt keine verbindliche Definition, ab wie viele Straftaten von „Intensivstraftäter oder Mehrfachintensivstraftäter gesprochen werden kann. (vgl. aus der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2003 , S. 154ff.) Wer als Intensivstraftäter zu bezeichnen ist, kann erst „post festum“ gesagt werden.


1.2 Personenkreis

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin haben zur Strafverfolgung von Intensivstraftäter die Unterscheidung getroffen, dass „Intensivstraftäter Straftäter sind, die verdächtig werden - den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z. B. Raub-, Rohheits-und /oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben - oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“ (vgl. http://www.dvjj.de) Der Focus richtet sich hauptsächlich auf die Gruppe der 14-18 Jährigen, da hierbei eine hohe Mehrfachtatverdächtigenbelastungen zu verzeichnen und der Anteil der Ermittelteten tatverdächtigen Gewalttaten am größten ist. Darüber hinaus ist die Einflussnahme deutlich größer als bei der Personengruppe der Heranwachsenden.

Insgesamt jedoch ist diese Gruppe vergleichsweise eine kleine Gruppe von Straffälligen, die besonders viele Delikte begehen. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Intensivstraftäter, da sie wesentlich mehrere Delikte begehen als diejenigen die –nach dem Hellfeld erfassten Daten- meist nur einmal strafrechtlich in Erscheinung treten.

1.3 Intensivtäterkonzepte:

Im Allgemeinen kann man festhalten, dass die Konzepte der Intensivstraftäter die Kooperationsarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vorsieht sowie die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Schulen und Eltern. Als gemeinsames Ziel lässt sich die Prävention focusieren und darüber hinaus die Nachhaltigkeit. Dem Intensivstraftäter sollen Alternativen bei weiterem Verlauf der kriminellen Karriere aufgezeigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Intensivstraftäter mindestens 1 Jahr lang eng betreut werden. Treten in diesem Betreuungsjahr keine weiteren Straftaten auf, werden sie wieder aus dem Programm entlassen. Als Indikatoren lassen sich neben der Obengenannten „Definition des Intensivstraftäters“ häufige Wechsel von Bezugspersonen, schwieriges Elternhaus bis hin zu schulischen und ausbildunsbezogenen Misserfolgen als auch eine verhäufte Drogenproblematik verzeichnen. Ab wann jemand in ein Programm des Intensivstraftäters aufgenommen wird, ergibt sich anhand einer Rankingliste, die nach kriminologischen Aspekten erfolgenden Bewertung der begangenen Straftaten sowie einer Kriminalitätsprognose erstellt wird. Als Beispiel für das Bundesland NRW erhalten die Straftaten Raub. Räub. Erpressung den Faktor 5, für Körperverletzungsdelikte den Faktor 3 oder für die Diebstähle unter erschwerten Bedingungen ebenfalls den Faktor 3. Bei mehr als 5 Straftaten oder 15 Punkten der obengenannten Delikte werden die Personen in das Programm des Intensivstraftäters aufgenommen.

1.4 Verfahrensweg/Helferkonferenzen:

Nachdem nun bei einer Person mehr als 5 Straftaten zu verzeichnen sind und er oder sie in das Betreuungsprogramm der Intensivstraftäter aufgenommen wurde, erfolgt eine Helferkonferenz mit allen Beteiligten wie z.B. Polizei als Vorrangiger Gesprächspartner, Schule, Jugendämter und ggfs. Ausländeramt, wenn der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. An der Helferkonferenz nicht beteiligt sind die Eltern als auch die betreffende Person. Inhaltlich dient die Helferkonferenz um eine Vereinbarung zw. den Verfahrenbeteiligen zu treffen. Die Vereinbarung wird protokolliert und in den Gefährdentengesprächen mit den Eltern und der betreffenden Person besprochen.

1.5 Gefährdetenansprache:

Das Erstgespräch findet zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei, dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes, der Bewährungshilfe und ggfs. Der Staatsanwaltschaft sowie den Eltern in der örtlich zuständigen Polizeidienststelle statt. Ziel hierbei ist es, die Sachlage zu verdeutlichen und dem Jugendlichen zu vermitteln, dass er nunmehr im Focus aller mit ihm befassten staatlichen Organe steht und diese gemeinschaftlich das Ziel verfolgen, eine weitere Begehung von Straftaten durch ihn zu verhindern oder nötigenfalls mit aller Konsequenz zu verfolgen. Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr Herr werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl)beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge du Aufsichtspflicht). Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen.

1.6 Kontrolle:

Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden.