Intensivstraftäter in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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- oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“
- oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“
http://www.dvjj.de
http://www.dvjj.de


== Personenkreis ==
== Personenkreis ==
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Nachdem nun bei einer Person mehr als 5 Straftaten zu verzeichnen sind und er oder sie in das Betreuungsprogramm der Intensivstraftäter aufgenommen wurde, erfolgt eine Helferkonferenz mit allen Beteiligten wie z.B. Polizei als Vorrangiger Gesprächspartner, Schule, Jugendämter und ggfs. Ausländeramt, wenn der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. An der Helferkonferenz nicht beteiligt sind die Eltern als auch die betreffende Person.
Nachdem nun bei einer Person mehr als 5 Straftaten zu verzeichnen sind und er oder sie in das Betreuungsprogramm der Intensivstraftäter aufgenommen wurde, erfolgt eine Helferkonferenz mit allen Beteiligten wie z.B. Polizei als Vorrangiger Gesprächspartner, Schule, Jugendämter und ggfs. Ausländeramt, wenn der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. An der Helferkonferenz nicht beteiligt sind die Eltern als auch die betreffende Person.
Inhaltlich dient die Helferkonferenz dazu eine Vereinbarung zw. den Verfahrenbeteiligen zu treffen. Die Vereinbarung wird protokolliert und in den Gefährdentengesprächen mit den Eltern und der betreffenden Person besprochen.
Inhaltlich dient die Helferkonferenz dazu eine Vereinbarung zw. den Verfahrenbeteiligen zu treffen. Die Vereinbarung wird protokolliert und in den Gefährdentengesprächen mit den Eltern und der betreffenden Person besprochen.


== Gefährdetenansprache ==
== Gefährdetenansprache ==
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Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr „Herr“ werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht).
Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr „Herr“ werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht).
Diese Möglichkeit ist vor allem  auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen.
Diese Möglichkeit ist vor allem  auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen.


== Kontrolle ==
== Kontrolle ==


Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden.
Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden.




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* Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2002
* Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2002
* Klier Rudolf, Brehmer Monika &  Zinke Susanne: Jugendhilfe in Strafverfahren Jugendgerichtshilfe, Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit, Walhalla Fachbuch, Berlin-Bonn-Regensburg 1995
* Klier Rudolf, Brehmer Monika &  Zinke Susanne: Jugendhilfe in Strafverfahren Jugendgerichtshilfe, Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit, Walhalla Fachbuch, Berlin-Bonn-Regensburg 1995




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