Intensivstraftäter in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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- den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z. B. Raub-, Rohheits-und /oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben
- den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z. B. Raub-, Rohheits-und /oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben
- oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“
- oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“
http://www.dvjj.de


== Personenkreis ==
== Personenkreis ==
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Insgesamt jedoch ist diese Gruppe vergleichsweise eine kleine Gruppe von Straffälligen, die besonders viele Delikte begehen. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Intensivstraftäter, da sie wesentlich mehr Delikte begehen als diejenigen die –nach dem Hellfeld erfassten Daten- meist nur einmal strafrechtlich in Erscheinung treten.
Insgesamt jedoch ist diese Gruppe vergleichsweise eine kleine Gruppe von Straffälligen, die besonders viele Delikte begehen. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Intensivstraftäter, da sie wesentlich mehr Delikte begehen als diejenigen die –nach dem Hellfeld erfassten Daten- meist nur einmal strafrechtlich in Erscheinung treten.


== Intensivtäterkonzepte ==
== Intensivtäterkonzepte ==
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Das „Neuköllner Modell“ der Stadt Berlin sieht vor, dass in einem beschleunigten Verfahren, Jugendliche davon abgehalten werden sollen, weitere Straftaten zu begehen. Nach der Tat erfolgt unmittelbar die Gerichtsverhandlung. Dieses Konzept wurde aufgrund der zahlreichen Gewaltdelikte in dem Stadtteil Neuköln in Berlin entwickelt und hat einen präventiven Ansatz, damit solche Jugendliche erst gar nicht in das Programm der Intensivstraftäter aufgenommen werden müssen.  
Das „Neuköllner Modell“ der Stadt Berlin sieht vor, dass in einem beschleunigten Verfahren, Jugendliche davon abgehalten werden sollen, weitere Straftaten zu begehen. Nach der Tat erfolgt unmittelbar die Gerichtsverhandlung. Dieses Konzept wurde aufgrund der zahlreichen Gewaltdelikte in dem Stadtteil Neuköln in Berlin entwickelt und hat einen präventiven Ansatz, damit solche Jugendliche erst gar nicht in das Programm der Intensivstraftäter aufgenommen werden müssen.  
(vgl. http://www.stern.de/tv/sterntv/brennpunkt-berlin-neukoell)
http://www.stern.de/tv/sterntv/brennpunkt-berlin-neukoell
 


== Verfahrensweg/Helferkonferenzen ==
== Verfahrensweg/Helferkonferenzen ==
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Nachdem nun bei einer Person mehr als 5 Straftaten zu verzeichnen sind und er oder sie in das Betreuungsprogramm der Intensivstraftäter aufgenommen wurde, erfolgt eine Helferkonferenz mit allen Beteiligten wie z.B. Polizei als Vorrangiger Gesprächspartner, Schule, Jugendämter und ggfs. Ausländeramt, wenn der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. An der Helferkonferenz nicht beteiligt sind die Eltern als auch die betreffende Person.
Nachdem nun bei einer Person mehr als 5 Straftaten zu verzeichnen sind und er oder sie in das Betreuungsprogramm der Intensivstraftäter aufgenommen wurde, erfolgt eine Helferkonferenz mit allen Beteiligten wie z.B. Polizei als Vorrangiger Gesprächspartner, Schule, Jugendämter und ggfs. Ausländeramt, wenn der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. An der Helferkonferenz nicht beteiligt sind die Eltern als auch die betreffende Person.
Inhaltlich dient die Helferkonferenz dazu eine Vereinbarung zw. den Verfahrenbeteiligen zu treffen. Die Vereinbarung wird protokolliert und in den Gefährdentengesprächen mit den Eltern und der betreffenden Person besprochen.
Inhaltlich dient die Helferkonferenz dazu eine Vereinbarung zw. den Verfahrenbeteiligen zu treffen. Die Vereinbarung wird protokolliert und in den Gefährdentengesprächen mit den Eltern und der betreffenden Person besprochen.


== Gefährdetenansprache ==
== Gefährdetenansprache ==


Das Erstgespräch findet zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei, dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes, der Bewährungshilfe und ggfs. der Staatsanwaltschaft sowie den Eltern in der örtlich zuständigen Polizeidienststelle statt. Ziel hierbei ist es, die Sachlage zu verdeutlichen und dem Jugendlichen zu vermitteln, dass er nunmehr im Focus aller mit ihm befassten staatlichen Organe steht und diese gemeinschaftlich das Ziel verfolgen, eine weitere Begehung von Straftaten durch ihn zu verhindern oder nötigenfalls mit aller Konsequenz zu verfolgen.  
Das Erstgespräch findet zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei, dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes, der Bewährungshilfe und ggfs. der Staatsanwaltschaft sowie den Eltern in der örtlich zuständigen Polizeidienststelle statt. Ziel hierbei ist es, die Sachlage zu verdeutlichen und dem Jugendlichen zu vermitteln, dass er nunmehr im Focus aller mit ihm befassten staatlichen Organe steht und diese gemeinschaftlich das Ziel verfolgen, eine weitere Begehung von Straftaten durch ihn zu verhindern oder nötigenfalls mit aller Konsequenz zu verfolgen.  
Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr Herr werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl)beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge du Aufsichtspflicht).
Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr „Herr“ werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht).
Diese Möglichkeit ist vor allem  auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen.
Diese Möglichkeit ist vor allem  auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen.




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Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden.
Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden.




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* Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2002
* Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2002
* Klier Rudolf, Brehmer Monika &  Zinke Susanne: Jugendhilfe in Strafverfahren Jugendgerichtshilfe, Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit, Walhalla Fachbuch, Berlin-Bonn-Regensburg 1995
* Klier Rudolf, Brehmer Monika &  Zinke Susanne: Jugendhilfe in Strafverfahren Jugendgerichtshilfe, Handbuch für die Praxis Sozialer Arbeit, Walhalla Fachbuch, Berlin-Bonn-Regensburg 1995




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