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Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr „Herr“ werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht). | Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr „Herr“ werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht). | ||
Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen. | Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen. | ||
== Kontrolle == | == Kontrolle == | ||
Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden. | Turnusgemäß werden mit den Vertretern der beteiligten Institutionen Dienstbesprechungen abgehalten, in denen anhand der Ranking-Liste die kriminelle Entwicklung der Mehrfachtäter analysiert wird. Die Veränderungen werden an die jeweiligen Institutionen weitervermittelt. In den Fällen gravierender Abweichungen muss neu beraten werden. | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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