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Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr Herr werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl)beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge du Aufsichtspflicht). | Stellt sich bei diesem Gespräch heraus, dass die Eltern die kriminelle Karriere unterstützen oder dem nicht mehr Herr werden, besteht die Möglichkeit gem. § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl)beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen sowie einer Anzeige gem. § 171 STGB (Verletzung der Fürsorge du Aufsichtspflicht). | ||
Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen. | Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann gegeben, wenn die Eltern durch eine persönliche Aufforderung des Jugendkontaktbeamten zum wiederholten Male nicht zum Gespräch erscheinen. | ||
== Kontrolle == | == Kontrolle == |
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