Intensivstraftäter in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Der polizeiliche Sachbearbeiter kann Angaben zu den Merkmalen „kriminalpolizeilich  bereits in Erscheinung getreten“ oder „einschlägig vorbestraft oder verdächtigt“ oder „ unbekannt“ machen.
1. Der polizeiliche Sachbearbeiter kann Angaben zu den Merkmalen „kriminalpolizeilich  bereits in Erscheinung getreten“ oder „einschlägig vorbestraft oder verdächtigt“ oder „ unbekannt“ machen.
2. Können bei der Ausweisung von Mehrfachtatverdächtigen den Tatverdächtigen die Taten zugeordnet werden, die innerhalb eine Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) erfasst worden sind: 1,2,3...20 und mehr. Es gibt keine verbindliche Definition, ab wie viele Straftaten von „Intensivstraftäter oder Mehrfachintensivstraftäter gesprochen werden kann.
2. Können bei der Ausweisung von Mehrfachtatverdächtigen den Tatverdächtigen die Taten zugeordnet werden, die innerhalb eine Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) erfasst worden sind: 1,2,3...20 und mehr. Es gibt keine verbindliche Definition, ab wie viele Straftaten von „Intensivstraftäter oder Mehrfachintensivstraftäter gesprochen werden kann.
(vgl. aus der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2003 , S. 154ff.)
Wer als Intensivstraftäter zu bezeichnen ist, kann erst „post festum“  gesagt werden.
Wer als Intensivstraftäter zu bezeichnen ist, kann erst „post festum“  gesagt werden.
Am Beispiel der Stadt Münster gilt nach einer Vereinbarung zum beschleunigten Verfahren zwischen Polizei, Staatsanwalt und Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, dass als Intensivstraftäter als solche zu bezeichnen sein, die in der Liste des Landeskriminalamt Düsseldorf wieder zu finden oder z.B. einen Diebstahl in besonders schweren Fall einzuordnen sein.
Darüber hinaus gilt als Intensivstraftäter, wer mit seiner Tat in der Öffentlichkeit großes aufsehen erweckt, wobei der Justiz daran gelegen ist, den Täter schnell wieder aus dem „Schussfeld der Öffentlichkeit“ zu nehmen oder wenn sich aus anderen Gründen eine erhebliche kriminelle Karriere zu erwarten ist.
Die  Polizei und die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin haben zur Strafverfolgung von Intensivstraftäter die Unterscheidung getroffen, dass
„Intensivstraftäter Straftäter sind,  die verdächtig werden
- den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z. B. Raub-, Rohheits-und /oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben
- oder innerhalb eine Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht“




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== Literatur ==
== Literatur ==


*
*(vgl. aus der Zeitschrift für Jungendkriminalrecht und Jungendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V.; Ausgabe 2, Juni 2002, S. 188 )
*(vgl. aus der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V., Ausgabe 2, Juni 2003 , S. 154ff.)
 


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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