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Die Inobhutnahme ist eine gesetzlich geregelte Herausnahme von Kindern aus Familien (oder Pflegefamilien oder auch Einrichtungen) gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten und ist in Deutschland seit dem 1.10.2005 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick) in dem neu gefassten § 42 des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII, Inobhutnahme) geregelt. Bei der Inobhutnahme greifen Jugendämter kurzfristig zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, wenn diese sich in einer Situation befinden, die sie akut gefährdet. Auf den Wunsch von Minderjährigen selbst (oder auf den Wunsch der Polizei oder der Erzieher) nehmen Jugendämter die Minderjährigen aus ihrer Umgebung und bringen sie für Stunden oder einige Tage zum Beispiel in einem Heim des Jugendnotdienstes oder in einer anderen Einrichtung unter.

"Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist nach einem klaren Rückgang in den vergangenen fünf Jahren wieder auf 28.192 gestiegen. In den Jahren 1997 bis 2001 waren es jeweils mehr als 31.000 gewesen, 2004 bis 2006 jeweils unter 26.000. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, nahmen die Jugendämter im vergangen Jahr jeden Tag durchschnittlich 77 Kinder in und Jugendliche in Obhut. Das waren rund 8,4 Prozent (2194) mehr als 2006 (25 998). Dabei wurden 435 Kinder gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten aus Familien, Pflegefamilien oder auch Einrichtungen genommen. Das entspricht fast einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr" (FAZ 16.07.08: 11).

Quellen

  • Jugendämter nehmen mehr Kinder aus Familien. Die Zahl der Inobhutnahmen vor allem bei Kindern unter drei Jahren ist 2007 gestiegen. Dabei nimmt die Zahl der Gefährdungsfälle ab. In: FAZ 16.07.08: 11.