Identity fraud: Unterschied zwischen den Versionen

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Was zunächst etwas kryptisch daherkommt, ergibt bei genauerer Betrachtung durchaus Sinn. (Allerdings bleibt manchen Journalisten - mag man dieser Berufsgruppe doch sonst eine erhöhte Reflexionsfähigkeit zusprechen - dieser Sinn verborgen, wie der Artikel von Spiegel-Online beweist [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,276569,00.html]9
Was zunächst etwas kryptisch daherkommt, ergibt bei genauerer Betrachtung durchaus Sinn. (Allerdings bleibt manchen Journalisten - mag man dieser Berufsgruppe doch sonst eine erhöhte Reflexionsfähigkeit zusprechen - dieser Sinn verborgen, wie der Artikel von Spiegel-Online beweist [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,276569,00.html]9


Unter den ''known knowns'' fasst Hoofnagle die zwei Kategorien des ''identity frauds'': Den ''New Account Fraud'' und den ''Account Takeover''. Diese Formen sind den Instanzen der Strafverfolgung bekannt. Es existieren allerdings auch die sog. ''known unknowns''; also Faktoren, von denen man weiß, dass sie beim Identitätsdiebstahl eine Rolle spielen, aber über die man noch keine weitergehenden Informationen hat. Die ''unknown unknowns'' hingegen sind den Strafverfolgungsinstanzen nicht bekannt; sie sind sich dieser Faktoren gar nicht bewusst. Letztere Kategorie in eine die erste Kategorie zu überführen ist per definitionem ausgeschlossen. Die zweite Kategorie allerdings – also die ''known unknowns'' – in die erste Kategorie der bekannten Fakten über Identitätsdiebstähle zu überführen ist grundsätzlich möglich.
Unter den ''known knowns'' fasst Hoofnagle die zwei Kategorien des ''identity frauds'': Den ''New Account Fraud'' und den ''Account Takeover''. Diese Formen sind den Instanzen der Strafverfolgung bekannt. Es existieren allerdings auch die sog. ''known unknowns''; also Faktoren, von denen man weiß, dass sie beim Identitätsdiebstahl eine Rolle spielen, aber über die man noch keine weitergehenden Informationen hat. Die ''unknown unknowns'' hingegen sind den Strafverfolgungsinstanzen nicht bekannt; sie sind sich dieser Faktoren gar nicht bewusst. Letztere Kategorie in die erste Kategorie zu überführen ist per definitionem ausgeschlossen. Die zweite Kategorie allerdings – also die ''known unknowns'' – in die erste Kategorie der bekannten Fakten über Identitätsdiebstähle zu überführen ist grundsätzlich möglich. Diese Ziel zu erreichen stehen mehrere Hindernisse gegenüber, nämlich
 
# der Mangel an relevanten Daten
# die Verzerrtheit der Daten
# die falsche (Legal-)Definition von Identitätsdiebstahl
 
1.) Hoofnagle konstatiert zunächst, dass zahlreiche Studien unter den mangelnden Zugang zu relevanten Daten leiden; diese sind vor allem bei den Unternehmen selbst zu finden, die allerdings die Daten aus sicherheitstechnischen Aspekten (Angst vor weiteren Angriffe, Imageverlust etc.) zurückhalten.
2.) Ferner sind die meisten Studien über Identitätsdiebstahl per se verzerrt, da sie nicht die schwer fassbare Kategorie des ''synthetic identity theft'' miteinbeziehen. Privatpersonen werden sich in der Regel überhaut nicht gewahr, dass sie Opfer eines derartigen Diebstahls wurden, da sich die Kombination von Namen, Adressen und Sozialversicherungsnummer meist nicht mit einer real existierenden decken. Daher werden diese Diebstähle nicht angezeigt und erfasst. Auf Seiten der Kreditinstitute werden Verluste durch Identitätsdiebstähle (bei Kunden) als nicht einziehbare Kredite (''credit loss'') abgeschrieben und werden nicht als Diebstahl gemeldet.


==Literatur==
==Literatur==
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