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Die '''Hypo Real Estate''' Holding (HRE) mit Sitz in München stellt Pfandbriefe aus und finanziert gewerbliche Immobilien. Zu ihren Tochtergesellschaften gehören die [[Pfandbriefbank]] AG und die [[Depfa Bank]] plc. In der Finanzkrise von 2008 wäre die HRE unter normalen Umständen untergegangen. Doch mit ihrem Geschäftsvolumen (2007: Pfandbriefe im Wert von 146 und Immobilienfinanzierungen im Wert von 63 Milliarden Euro) galt sie der Bundesregierung als "too big to fail". Folglich wurde sie mit Steuergeldern vor dem Konkurs bewahrt. Die HRE war die erste deutsche Bank, die eine staatliche Kreditzusage in dreistelliger Milliardenhöhe erhielt - und die nach ihrer Auslistung aus dem DAX (12/2008) und dem MDAX (12/2008) im Oktober 2009 vollkommen verstaatlicht wurde. | Die '''Hypo Real Estate''' Holding (HRE) mit Sitz in München stellt Pfandbriefe aus und finanziert gewerbliche Immobilien. Zu ihren Tochtergesellschaften gehören die [[Pfandbriefbank]] AG und die [[Depfa Bank]] plc. In der Finanzkrise von 2008 wäre die HRE unter normalen Umständen untergegangen. Doch mit ihrem Geschäftsvolumen (2007: Pfandbriefe im Wert von 146 und Immobilienfinanzierungen im Wert von 63 Milliarden Euro) galt sie der Bundesregierung als "too big to fail". Folglich wurde sie mit Steuergeldern vor dem Konkurs bewahrt. Die HRE war die erste deutsche Bank, die eine staatliche Kreditzusage in dreistelliger Milliardenhöhe erhielt - und die nach ihrer Auslistung aus dem DAX (12/2008) und dem MDAX (12/2008) im Oktober 2009 vollkommen verstaatlicht wurde. Während der Finanzkrise war der Aktienkurs von über 55 auf weniger als 1 Euro gefallen. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Gegen Jahresende 2007 hieß es noch, dass die HRE aus der US-Immobilienkrise "gestärkt hervorgegangen" sei. Tatsächlich hatte sich die Bilanzsumme gegenüber 2006 von 161 auf 400 Mia. Euro erhöht. Am 15.01.2008 fiel die HRE-Aktie dann um 35%. Das war der größte Tagesverlust einer DAX-Akite. Die HRE hatte eine außerordentliche Abschreibung über 390 Mio. Euro auf US-CDOs bekannt gegeben. Es folgten vertrauliche Krisengespräche mit Banken und Staatsvertretern. Für die Öffentlichkeit überraschend musste die HRE im September 2008 Existenzprobleme wegen Refinanzierungsschwierigkeiten der Depfa dementieren - angeblich ging es um ein Volumen von über 600 Mia. Euro. | |||
Daraufhin veranlasste die Bankenaufsicht (BaFin) eine vorgezogene Prüfung der HRE-Gruppe. Am 06.02.08 beauftragte sie die Bundesbank, ab dem 18.02.08 die in München ansässigen Tochterunternehmen der HRE – die Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo Real Estate International AG – zu überprüfen. Am 25.02.08 ordnete sie zudem die Prüfung der DEPFA Deutsche Pfandbrief AG in Frankfurt am Main. Die Prüfung in München dauerte bis zum 04.04.08; die Prüfung in Dublin dauerte vom 27.02.-12.03.08. Die damals geltenden deutschen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erlaubten der BaFin allerdings ausdrücklich nicht die Prüfung der Liquidität dieses „systemrelevanten“ Finanzkonstrukts. Auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass die deutsche Rechtslage ebenso wie die damals geltende EU-Richtlinie (Bankenrichtlinie 2000/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) in der Lückenhaftigkeit übereinstimmten: „Auch auf EU-Ebene ist eine umfangreiche Überwachung von Finanzholding-Gesellschaften NICHT vorgeschrieben.“ | Daraufhin veranlasste die Bankenaufsicht (BaFin) eine vorgezogene Prüfung der HRE-Gruppe. Am 06.02.08 beauftragte sie die Bundesbank, ab dem 18.02.08 die in München ansässigen Tochterunternehmen der HRE – die Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo Real Estate International AG – zu überprüfen. Am 25.02.08 ordnete sie zudem die Prüfung der DEPFA Deutsche Pfandbrief AG in Frankfurt am Main. Die Prüfung in München dauerte bis zum 04.04.08; die Prüfung in Dublin dauerte vom 27.02.-12.03.08. Die damals geltenden deutschen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erlaubten der BaFin allerdings ausdrücklich nicht die Prüfung der Liquidität dieses „systemrelevanten“ Finanzkonstrukts. Auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass die deutsche Rechtslage ebenso wie die damals geltende EU-Richtlinie (Bankenrichtlinie 2000/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) in der Lückenhaftigkeit übereinstimmten: „Auch auf EU-Ebene ist eine umfangreiche Überwachung von Finanzholding-Gesellschaften NICHT vorgeschrieben.“ | ||