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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Aus der Krise | Aus der Subprim-Krise im Herbst 2007 war die HRE, deren Bilanzsumme sich von 2006 bis 2007 immerhin von 161 auf 400 Milliarden Euro erhöht hatte, nach den Worten ihres Vorstandsvorsitzenden vom 06.11.07 angeblich "gestärkt hervorgegangen" (Handelsblatt, 07.11.07). | ||
Nach vertraulichen Krisengesprächen mit Banken und Staatsvertretern hieß es für die Öffentlichkeit überraschend am 28. 09. 2008, dass die HRE vor allem wegen erheblicher Refinanzierungsprobleme der Depfa wanke. Zwar dementierte die HRE Berichte über 600 Milliarden in sog. außerbilanziellen Geschäften, doch führte am 15.01.08 die Nachricht einer außerordentlichen Abschreibung über 390 Mio. € auf amerikanische CDOs zum größten Tagesverlust einer DAX-Aktie (35%). | |||
Daraufhin veranlasste die Bankenaufsicht (BaFin) eine vorgezogene Prüfung der HRE-Gruppe. Am 06.02.08 beauftragte sie die Bundesbank, ab dem 18.02.08 die in München ansässigen Tochterunternehmen der HRE – die Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo Real Estate International AG – zu überprüfen. Am 25.02.08 ordnete sie zudem die Prüfung der DEPFA Deutsche Pfandbrief AG in Frankfurt am Main. Die Prüfung in München dauerte bis zum 04.04.08; die Prüfung in Dublin dauerte vom 27.02.-12.03.08. Die damals geltenden deutschen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erlaubten der BaFin allerdings ausdrücklich nicht die Prüfung der Liquidität dieses „systemrelevanten“ Finanzkonstrukts. Auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass die deutsche Rechtslage ebenso wie die damals geltende EU-Richtlinie (Bankenrichtlinie 2000/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) in der Lückenhaftigkeit übereinstimmten: „Auch auf EU-Ebene ist eine umfangreiche Überwachung von Finanzholding-Gesellschaften NICHT vorgeschrieben.“ | Daraufhin veranlasste die Bankenaufsicht (BaFin) eine vorgezogene Prüfung der HRE-Gruppe. Am 06.02.08 beauftragte sie die Bundesbank, ab dem 18.02.08 die in München ansässigen Tochterunternehmen der HRE – die Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo Real Estate International AG – zu überprüfen. Am 25.02.08 ordnete sie zudem die Prüfung der DEPFA Deutsche Pfandbrief AG in Frankfurt am Main. Die Prüfung in München dauerte bis zum 04.04.08; die Prüfung in Dublin dauerte vom 27.02.-12.03.08. Die damals geltenden deutschen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erlaubten der BaFin allerdings ausdrücklich nicht die Prüfung der Liquidität dieses „systemrelevanten“ Finanzkonstrukts. Auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass die deutsche Rechtslage ebenso wie die damals geltende EU-Richtlinie (Bankenrichtlinie 2000/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) in der Lückenhaftigkeit übereinstimmten: „Auch auf EU-Ebene ist eine umfangreiche Überwachung von Finanzholding-Gesellschaften NICHT vorgeschrieben.“ |