Homosexualität: Unterschied zwischen den Versionen

142 Bytes hinzugefügt ,  12:02, 12. Mai 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
== Timeline ==
*2013: Präsident Putin unterzeichnet ein Gesetz, das homosexuelle Propaganda gegenüber Jugendlichen unter Strafe stellt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Jugend vor Verführung (und der Schutz der Homosexuellen vor feindseligen Reaktionen aus der heterosexuellen Bevölkerung).
*2013: Präsident Putin unterzeichnet ein Gesetz, das homosexuelle Propaganda gegenüber Jugendlichen unter Strafe stellt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Jugend vor Verführung (und der Schutz der Homosexuellen vor feindseligen Reaktionen aus der heterosexuellen Bevölkerung).


Zeile 10: Zeile 12:


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[http://jesscolabufo.tumblr.com/post/367250935/homosexuality-as-a-social-problem Homosexuality as a social problem, Post]
*[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006389.html Homosexuellen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1957 (BVerfGE 6, 389)]
*[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006389.html Homosexuellen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1957 (BVerfGE 6, 389)]


Prof. Kretschmer: Die Homosexualität Jugendlicher sei ein sehr ernstes Problem. Infolge ihrer Instinktunsicherheit und des Schillerns ihrer Triebrichtung könne eine Anlockung oder Verführung von außen leicht zu Fehlprägungen mit dauernder Fixierung zur Homosexualität führen. Jede Ablenkung von der naturgegebenen biologischen Triebrichtung geBVerfGE 6, 389 (400)BVerfGE 6, 389 (401)fährde aber die harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ebenso wie den reibungslosen Einbau des Einzelnen in die menschliche Gesellschaft. Die Verführung Jugendlicher sei zwar im Bereich der männlichen Homosexualität häufiger als im Bereich der weiblichen Homosexualität; die Gefahr sei jedoch für männliche und für weibliche Jugendliche dieselbe, und ein dringendes Schutzbedürfnis bestehe in beiden Fällen. Ihm sei ein sehr einprägsamer Fall bekannt, wo eine Schülerin in ihrem Charakter und in ihrer Persönlichkeit durch homosexuelle Verführung seitens einer Lehrerin schwer geschädigt worden sei.
:Prof. Kretschmer: Die Homosexualität Jugendlicher sei ein sehr ernstes Problem. Infolge ihrer Instinktunsicherheit und des Schillerns ihrer Triebrichtung könne eine Anlockung oder Verführung von außen leicht zu Fehlprägungen mit dauernder Fixierung zur Homosexualität führen. Jede Ablenkung von der naturgegebenen biologischen Triebrichtung geBVerfGE 6, 389 (400)BVerfGE 6, 389 (401)fährde aber die harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ebenso wie den reibungslosen Einbau des Einzelnen in die menschliche Gesellschaft. Die Verführung Jugendlicher sei zwar im Bereich der männlichen Homosexualität häufiger als im Bereich der weiblichen Homosexualität; die Gefahr sei jedoch für männliche und für weibliche Jugendliche dieselbe, und ein dringendes Schutzbedürfnis bestehe in beiden Fällen. Ihm sei ein sehr einprägsamer Fall bekannt, wo eine Schülerin in ihrem Charakter und in ihrer Persönlichkeit durch homosexuelle Verführung seitens einer Lehrerin schwer geschädigt worden sei.


Prof. Schelsky:
Prof. Schelsky:
31.738

Bearbeitungen